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Corine Mauch setzte sich für eine

Schutzmassnahmen verschärft

Von: Christian Saggese

25. August 2020

Maskenpflicht Ab Donnerstag muss in Zürcher Einkaufsgeschäften eine Maske getragen werden. Damit wurde eine Forderung der Zürcher Stadtpräsidentin erfüllt. 

Wer ab Donnerstag im Kanton Zürich in Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten seine Geschäfte erledigen will, muss dabei eine Maske tragen. Dies beschloss der Zürcher Regierungsrat am letzten Montag. Grund für die Verschärfung der Schutzmassnahmen sind die steigenden Infektionszahlen.

Dieser Entscheid ist ganz im Sinne der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP). Bereits am Sonntag forderte sie in einem Interview mit der «NZZ», dass wegen der steigenden Zahlen die Maskenpflicht ausgeweitet werden soll. Zum nun getroffenen Beschluss sagt sie: «Ich begrüsse den Entscheid des Regierungsrats, weitergehende, präventive Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zu ergreifen. Sie dienen den gemeinsamen Zielen von Stadt und Kanton: Wir wollen die Fallzahlen im Hinblick auf den Herbst möglichst tief halten und verhindern, dass Zürich zum Risikogebiet wird. Und wir wollen das Nötige dafür tun, dass nicht in Zukunft härtere Massnahmen ergriffen werden müssen, die Gesellschaft und Wirtschaft noch grösseren Schaden zuführen würden.»

«Übers Ziel geschossen»

Alles andere als zufrieden zeigt sich hingegen der kantonale KMU- und Gewerbeverband (KGV). «Der Regierungsrat schiesst über das Ziel hinaus», heisst es in einer Medienmitteilung. Es sei wichtig, dass die Gesundheits- und Wirtschaftspolitik während der Pandemie Hand in Hand gehen. Doch mit der Maskenpflicht sei die Gesundheitspolitik höher gewichtet worden: «Es fehlt dem Regierungsrat an gesundem Augenmass, wenn ab Donnerstag für ein Juwelierladen im Tösstal die gleich strengen Auflagen bezüglich Maskenpflicht gelten sollen wie für die Filiale eines Grossverteilers im starkfrequentierten Shopville Zürich. Hier ist eine Korrektur dringend angebracht», so der KGV.


Weniger Leute im Club

Die Maskenpflicht ist aber nicht die einzige Verschärfung, die beschlossen wurde. Gastronomiebetriebe sind neu dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen. Bei Familien und Freundeskreisen reicht jeweils eine Person. Weiter dürfen sich in Innenräumen von Gastronomiebetrieben, einschliesslich Bars, in denen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie in Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen gleichzeitig höchstens 100 Personen befinden. 300 Personen sind erlaubt, wenn es einen klar abgegrenzten Aussenbereich hat.

Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen dürfen aktuell nur stattfinden, wenn ein Schutzkonzept vorliegt, der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder Gesichtsmasken getragen werden. Das betrifft nicht nur Sportanlässe und Theateraufführungen, sondern auch private Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern. Die Bar- & Club Kommission Zürich will sich erst heute Mittwoch dazu äussern. Es ist aber anzunehmen, dass dieser erneute Einschnitt in das Ausgangsleben nicht goutiert wird, kämpft diese Branche doch schon seit Beginn der Pandemie um ihr Überleben.

Laut Regierungsrat werden in den nächsten Wochen nun die Ergebnisse dieser verschärften Schutzregeln ausgewertet. Mit weiteren Massnahmen müsse aktuell nicht gerechnet werden.


Corona-Skeptiker haben bereits im Vorfeld dieser neusten Entscheidungen angekündigt, am kommenden Samstag in Zürich gegen die Schutzmassnahmen zu protestieren.

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