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Endlich Ferien, auch wenn man sie nicht unbeschwert wie sonst geniessen kann: Zürcherinnen und Zürcher können diesen Sommer wieder ins Ausland verreisen – meist jedoch nur unter Auflagen. Bild: Adobe Stock

Unsicherheiten mit der wiedergewonnenen Freiheit

Von: Sacha Beuth

13. Juli 2021

Am Wochenende beginnen in der Stadt die Sommerferien. Da die Vorschriften und Massnahmen zum Schutz von Covid in jedem Land immer wieder wechseln, bangen viele ins Ausland reisende Zürcherinnen und Zürcher, ob sie ihren Urlaub durchführen können. Um die Betroffenen auf den aktuellsten Stand der Dinge zu bringen, hat das «Tagblatt» in Zusammenarbeit mit Hotelplan einen Ratgeber für die beliebtesten Destinationen erstellt. Zudem verraten die SBB den Reisenden, wo sie am Hauptbahnhof Zürich momentan noch eine Maske tragen müssen, da diesbezüglich oft noch Verwirrung herrscht.

Unbekümmert in die Sommerferien reisen, das war einmal. Stattdessen packen viele Zürcherinnen und Zürcher mit sorgenvollen Gedanken ihre Koffer, wenn sie die schönste Zeit des Jahres ausserhalb der Landesgrenzen verbringen wollen. Ist das Schweizer Covid-Zertifikat auch im Ausland gültig? Brauche ich für Italien einen PCR-Test oder reicht ein Antigen-Schnelltest? Darf ich auch ohne Test und ungeimpft nach Deutschland einreisen? – Diese und ähnliche Fragen stehen wegen der Coronakrise nun im Mittelpunkt. Um Betroffenen die Vorbereitungen und den Kampf durch den Administrationsdschungel zu erleichtern, hat das «Tagblatt» darum in Zusammenarbeit mit Hotelplan Suisse einen kleinen Corona-Reiseratgeber erarbeitet. Dieser gibt über die aktuell (Stand bis Dienstag, 13. Juli 2021) wichtigsten Vorschriften und Massnahmen der beliebtesten Sommerreiseziele bei der Ein- und Ausreise sowie beim Aufenthalt im jeweiligen Land Auskunft.

Den Anfang machen allgemeine, das heisst Destinations-unabhängige Tipps in Zusammenhang mit Corona. Laut Bianca Gähweiler, Mediensprecherin bei Hotelplan Suisse, ist es grundsätzlich wichtig, sich so gut als möglich selber über die geltenden Einreisebestimmungen und Hygienemassnahmen im jeweiligen Land zu informieren und die epidemiologische Lage kurz vor der Abreise noch einmal zu checken. «Kunden, die bei einem Veranstalter gebucht haben, sind hier im Vorteil. Dadurch, dass wir in regelmässigem Austausch mit unseren Partnern vor Ort sind, können unsere Mitarbeitenden tagesaktuell sagen, wie die Situation in der zu bereisenden Destination ist, also welche Einreisebestimmungen gelten und ob Restaurants und Läden geöffnet sind et cetera. Kunden, die bei uns buchen und die Einreise nicht antreten können, weil das Land die Einreise für Schweizerinnen und Schweizer nicht mehr erlaubt oder die Kunden im Zielland in Quarantäne müssen, werden zudem schadlos gehalten. Das heisst, die Kunden können ihre Reise kostenlos umbuchen oder annullieren.» Aber Achtung: Die Verantwortung, die erforderlichen Massnahmen für eine Einreise in ein Land zu treffen, liegt generell beim Kunden. Fehlt etwa der Nachweis eines Covid-Tests, hat der Kunde den allfälligen Schaden beziehungsweise allfällige Mehrkosten selber zu tragen. Darum ist es wiederum wichtig, sich frühzeitig für den jeweils vom Reiseland vorgeschriebenen Test bei einem Testcenter oder einer Apotheke einen Termin zu vereinbaren. Viele Reiseveranstalter schicken ihren Kunden ein Test-Kit direkt nach Hause. Für Last-Minute-Fälle bei Flugreisen bietet das Center von testandfly.ch am Flughafen Zürich sogar Express-PCR-Tests an. Hier liegt das Resultat bereits nach 20 Minuten vor, allerdings müssen dafür 380 Franken berappt werden. Ein Schweizer Covid-Testzertifikat ist inzwischen auch innerhalb der EU gültig. Dagegen werden Testbestätigungen im gelben WHO-Impfbüchlein nicht überall akzeptiert.

Wenn nicht anders erwähnt, darf ein PCR-Test zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 und ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden alt sein. Für die aufgeführten Destinationen gilt bei der Rückreise in die Schweiz per Flugzeug folgende Regelung: Ungeimpfte Personen müssen einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Zudem muss vor dem Grenz- übertritt ein Einreiseformular ausgefüllt werden (swissplf.admin.ch/formular). Letzteres gilt auch für geimpfte Personen. Ungeachtet der Transportmittel ist an der Grenze und den Flughäfen wegen der verschärften Kontrollen mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Muss wegen der Covid-Situation vor Ort die Reise vorzeitig abgebrochen werden, besteht selbst für nicht bezogene Leistungen keine Garantie, dass der Reisepreis rückerstattet wird. «Wir empfehlen unseren Kunden darum den Abschluss einer Rückreiseversicherung, um die anfallenden Kosten in einem solchen Fall zu decken.»

Die Regeln und Vorschriften nach Reiseland (Angaben ohne Gewähr):

Italien: Für Ferien im Land des frischgebackenen Fussball-Europameisters müssen Touristen aus der Schweiz vor der Einreise ein spezielles Online-Formular ausfüllen (app.euplf.eu). Zusätzlich braucht es ein Covid-Zertifikat, das bestätigt, dass die zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt (in Italienisch, Englisch, Französisch oder Spanisch). Ansonsten reicht ein negativer Antigentest oder ein Genesungsnachweis – die Erkrankung darf nicht mehr als ein halbes Jahr zurückliegen. Auch Kinder ab sechs Jahren müssen einen negativen Test vorweisen. Bei der Rückreise auf dem Landweg in die Schweiz sind in der Schweiz wohnhafte Personen von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen.

Frankreich: Alle Schweizer Touristen müssen vor der Einreise eine eidesstattliche Erklärung zu ihrem Gesundheitszustand ausfüllen (www.interieur.gouv.fr). Personen, deren zweite Impfung bei der Einreise mehr als zwei Wochen zurückliegt, können mit dem entsprechenden Nachweis generell uneingeschränkt ein- und durchs Land herumreisen. Ungeimpfte benötigen einen Antigentest, der nicht älter als 72 Stunden ist. Auch Kinder ab elf Jahren müssen einen negativen Test vorweisen. Für einige Regionen des französischen Staatsgebiets gelten verschärfte Vorschriften (www.bag.admin.ch).

Deutschland: In der Schweiz wohnhafte Personen, die auf dem Landweg in den Grossen Kanton einreisen, brauchen weder eine Impf- noch Testbescheinigung. Wer mit dem Flugzeug einreist, benötigt dagegen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen negativen PCR- oder Antigentest. Dies gilt für Personen ab sechs Jahren.

Österreich: Geimpfte, genesene oder getestete Personen haben freie Fahrt nach und in Österreich. Ungeimpfte müssen sich elektronisch registrieren (entry.ptc.gv.at) und anschliessend innert 24 Stunden nach Einreise einem Antigentest unterziehen. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.

Spanien: Wer über den Luft- und Wasserweg nach Spanien einreist, muss zuvor ein Online-Formular ausfüllen (www.spth.gob.es). Ein Impf- oder Testnachweis ist gegenwärtig nicht erforderlich. Personen, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen, benötigen dagegen einen negativen Covid-Test (maximal 48 Stunden alt). Davon ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren. Es können für gewisse Gebiete Sonderregelungen bestehen.

Griechenland: Besucher von Griechenland müssen unabhängig von ihrem Impfstatus bis spätestens 24 Stunden vor Abreise ein Online-Formular (travel.gov.gr) ausgefüllt haben. Allerdings reicht ein Formular pro Familie. Personen ab zwölf Jahren benötigen zur Einreise zudem entweder ein Impf-Zertifikat oder einen Antigentest. Genesene brauchen eine Bestätigung, die frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test ausgestellt wurde.

Kroatien: Vollständig Geimpfte benötigen ein entsprechendes Zertifikat. Wer 22 bis 42 Tage vor Einreise die erste Dosis von Pfizer oder Moderna erhalten hat, darf mit entsprechender Bestätigung ebenfalls ohne Test ins Land. Auch ein Genesungsnachweis genügt – solange er zwischen elf und 180 Tage alt ist. Für ungeimpfte Personen ist bei der Einreise ein negativer Antigen-Test notwendig. Alle Touristen ab zwölf Jahren müssen vor der Einreise ein Online-Formular (entercroatia.mup.hr) ausfüllen.

Türkei: Vorab müssen alle Türkei-Reisende aus der Schweiz ab sechs Jahren ein Online-Formular ausfüllen (register.health.gov.tr). Zusätzlich muss man entweder eine mindestens zwei Wochen alte Impfbestätigung, eine maximal sechs Monate alte Genesungsbestätigung oder einen Antigentest vorweisen können.

Zypern: Um sich auf Zypern frei bewegen zu können, benötigen Touristen (auch Kinder) den «Cyprus Flight Pass» (cyprusflightpass.gov.cy). Er wird online beantragt und sollte während des Urlaubs stets mitgeführt werden. Eine Testpflicht besteht für Einreisende aus der Schweiz (noch) nicht.

Reisen in weitere beliebte (aussereuropäische) Sommerferiendestinationen wie etwa die USA sind nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Diesbezügliche Hinweise wurden weggelassen, da sie den Rahmen des Artikels sprengen würden. 

Masken-Wirrwarr am Hauptbahnhof Zürich

Viele tragen die Masken noch freiwillig aus Schutzgründen, doch immer wieder sind am Hauptbahnhof Zürich auch Menschen zu sehen, die etwas ratlos wirken. Gilt in dieser oder jener Unterführung nun noch eine Maskenpflicht oder nicht? Schliesslich hat der Bundesrat die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Dazu zählen laut BAG-Definitionen aber auch unterirdische Perronanlagen und teils Ladenpassagen. Welche Regeln gelten also, wenn man unter einer Überdachung steht?

Am Beispiel Hauptbahnhof heisst das laut SBB-Mediensprecher Oli Dischoe Folgendes. Bei der Bahnhofhalle mit dem Treffpunkt gilt keine Maskenpflicht, da es sich um eine hohe Halle handelt, die auf mehreren Seiten offensteht. Ebenfalls müssen in den untersten Unterführungen, also dort, wo sich beispielsweise die Gleise 33 / 34 befinden, keine Masken getragen werden. Dies, weil dank «den durchfahrenden Zügen, die für Durchzug sorgen, auch auf den unterirdischen Perrons für genügend Luftaustausch gesorgt ist».

Anders sieht es im Shopville-Bereich aus. Dazu zählt auch die Sihlquai-Passage, sprich jene Unterführung, die zum Europaplatz führt. Oli Dischoe: «Die Maskenpflicht ab zwölf Jahren gilt gemäss den Vorgaben des Bundes weiterhin in geschlossenen Räumen von Bahnhöfen: Reisezentren, Wartesäle und Shoppingbereiche in Untergeschossen. Für den Hauptbahnhof Zürich bedeutet dies, dass die Maskenpflicht in den unterirdischen Shoppingbereichen, die gleichzeitig Unterführungen sind, weiterhin gilt».

Falls weitere Unklarheiten herrschen, bittet Dischoe die Reisenden, sich beim Bahnhofpersonal zu melden. SAG

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