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Urteil Spurabbau Utoquai: Haltung des Stadtrats bestätigt

29. August 2013

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt die Haltung des Stadtrats zum Strassenbauprojekt Utoquai. Der Rechtsweg ist aber noch nicht abgeschlossen, über die weitere Planung lässt sich daher noch nichts sagen.

Der Stadtrat hatte am 25. Januar 2013 beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 4. Dezember 2012 eingereicht, der den geplanten Spurabbau am Utoquai in Zusammenhang mit der Neugestaltung des Sechseläutenplatzes abgelehnt hatte. Der Stadtrat wünschte eine Klärung der Sachlage durch das Verwaltungsgericht.

Der Stadtrat ist zufrieden, dass dieser Schritt zur Klärung erfolgt ist. Heute hat das Verwaltungsgericht die Öffentlichkeit darüber informiert, dass es die Beschwerde der Stadt gutheisse und der Beschluss des Regierungsrats aufzuheben sei. Es gilt nun, den Entscheid des Regierungsrats über das weitere Vorgehen abzuwarten. Unabhängig vom Ausgang ist der Stadtrat überzeugt, dass die gute Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat weiter fortgesetzt wird.

Der Bau des Sechseläutenplatzes geht weiter ohne Einbezug der allenfalls frei werdenden Fläche im Utoquai. Für deren Planung wartet das Tiefbauamt das Ende des Rechtswegs ab. (PD)

 

 

 

Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich

Volkswirtschaftsdirektion bedauert Verwaltungsgerichtsentscheid zum Spurabbau Utoquai

Regierungsrat Ernst Stocker, Volkswirtschaftsdirektor, bedauert den Entscheid des Verwaltungsgerichtes, der den vom Zürcher Stadtrat beschlossenen Spurabbau beim Utoquai gutheisst. Das möglichst reibungslose Funktionieren des übergeordneten Verkehrssystems ist für den Kanton von elementarer Bedeutung. Als Finanzierer der Hauptverkehrsstrassen muss der Kanton Zürich weiterhin mitbestimmen können.

Utoquai, Bellerivestrasse und Quaibrücke bilden zusammen die Hauptverbindung für den motorisierten Individualverkehr vom rechten Zürichseeufer in die Stadt Zürich und sind ein wichtiger Teil der Verbindung um das Seebecken. Der Regierungsrat hat daher dem Strassenprojekt die Genehmigung im vergangenen Jahr verweigert, da damit ein Rechtsabbieger des Utoquais in Richtung Schöckstrasse abgebaut werden sollte.

Die Volkswirtschaftsdirektion nimmt vom heute eröffneten Entscheid des Verwaltungsgerichtes mit Bedauern Kenntnis. Der Regierungsrat befürchtete bei seiner Nichtgenehmigung des Spurabbaus einen Rückstau auf den Utoquai, zumal in den nächsten Jahren ein wachsendes Verkehrsaufkommen prognostiziert wird. Das Verwaltungsgericht hat dies in seinem Entscheid anders beurteilt und die im Strassengesetz vorgesehene Prüfungsbefugnis des Regierungsrats restriktiv ausgelegt.

Aus kantonaler Sicht ist ein möglichst reibungsloses Funktionieren des übergeordneten Verkehrsystems im Interesse von Wirtschaft und Bevölkerung zentral. Auch als Finanzierer der Kantonsstrassen auf st ädtischen Hauptverkehrsachsen hat der Kanton ein Interesse an einem zweckmässigen Mitteleinsatz durch die Städte Zürich und Winterthur, an die im Strassengesetz umfangreiche Kompetenzen delegiert sind.

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