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Von der Rudolf-Brun-Brücke dürfen Velofahrer (mit der nötigen Vorsicht) neu auch bei Rot nach rechts auf den Bahnhofquai abbiegen. Bild: PD

Velofahrer im Vorteil

Von: Sacha Beuth

05. Januar 2021

Verkehr Für Velofahrer in der Stadt Zürich fängt das Jahr 2021 gut an. In den kommenden Tagen werden 81 Kreuzungen so umsignalisiert, dass die Benutzer von Velos und leichten Motorrädern auch bei Rot rechts abbiegen dürfen – nicht jedoch Autofahrer.

Die revidierte Verkehrsregel- und Signalisationsverordnung, welche der Bundesrat im Mai 2020 verabschiedet hatte und die auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt wurde, zeigt in der Stadt Zürich bereits erste Früchte. So dürfen von nun an an entsprechend signalisierten Stellen Velos – und auch E-Trottis oder Mofas beziehungsweise schnelle E-Bikes – an roten Ampeln rechts abbiegen. «Allerdings muss dabei die Verkehrssicherheit nach wie vor gewährleistet sein», betont Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartementes der Stadt Zürich.

«Kein Vortritt»

Das Rotlicht in Kombination mit der neuen Signalisation erhält in diesem Fall die Bedeutung von «Kein Vortritt». So müssten Verkehrsteilnehmenden mit Grün, zum Beispiel querenden Fussgängerinnen und Fussgängern, der Vortritt gewährt werden. «Ohne entsprechende Signalisation an der Ampel bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten», so Rykart. Das gilt auch für Automobilisten und die Benutzer schwerer Motorfahrräder. Zum Leidwesen der SVP. Diese hatte vorgeschlagen, für Autofahrer ein derartiges Pilotprojekt zu lancieren, was aber im November vom Gemeinderat klar verworfen wurde. Auch bei Karin Rykart fand die Idee gemäss dem «TagesAnzeiger» wegen Sicherheitsbedenken kein Gehör.

Mit den neuen Massnahmen will der Stadtrat den Veloverkehr sowie die Verflüssigung des Verkehrs im Allgemeinen fördern – ohne dass dadurch die Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorgaben tangiert werden. Bislang ist die neue Signalisation an 81 Kreuzungen und Verzweigungen angebracht – teils jedoch noch verhüllt. In den kommenden Tagen sollen aber alle freigegeben werden.

Um die Auswirkungen der Neuerung zu überprüfen, hat die Stadt eine Wirkungskontrolle in Auftrag gegeben. Zehn Kreuzungen wurden im November 2020 intensiv beobachtet. Im Fokus standen dabei mögliche Konflikte. Die Beobachtungen werden im Frühling sowie im November 2021 wiederholt. Basierend auf dieser Wirkungskontrolle, wird darüber entschieden, an welchen Orten die Signalisation ebenfalls umgesetzt wird.

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

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