mobile Navigation

News

Wachsen, aber richtig! Teilrevision der Bau- und Zonenordnung

23. Oktober 2013

Die bestehende Bau- und Zonenordnung (BZO) weist bedeutende Reserven auf. Sie bietet theoretisch noch Platz für rund 115 000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie 160 000 Arbeitsplätze. Die Teilrevision sichert, dass das mögliche Wachstum mit Qualität und zum Wohl der Stadt und ihrer Bevölkerung erfolgt. Die Vorschläge des Stadtrats gehen nun bis Weihnachten in die öffentliche Auflage.

BDer haushälterische Umgang mit knappem Boden ist ein raumplanerisches Gebot. Darum soll und will die Stadt die bestehenden Bauzonen effizient nutzen und die inneren Reserven ausschöpfen. Eine weitere Ausdehnung der Siedlungsfläche ist schon aufgrund des im kantonalen Richtplan ausgeschiedenen Siedlungsgebiets kaum mehr möglich. Dies nimmt auch der regionale Richtplan der Stadt Zürich auf, dessen Überarbeitung ab morgen zusammen mit der BZO-Teilrevision öffentlich aufliegt.

Grundlage für die vorgeschlagene Teilrevision sind unter anderem die vom Stadtrat verabschiedete «Räumliche Entwicklungsstrategie» (RES) sowie die BZO von 1999, mit der man grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht hat. Sie muss jedoch in einzelnen Teilen verbessert werden, um die Herausforderungen einer wachsenden Stadt zu meistern.

Wachstum nur mit Qualität

Die hohe Wohn- und Lebensqualität der Stadt Zürich und der Wille zur Verdichtung stehen in einem Spannungsverhältnis. Darum müssen sich (Ersatz-)Neubauten in das bestehende Stadtgefüge einordnen. Dabei soll das Quartiertypische ebenso erhalten bleiben wie die Grün- und Freiräume.

Die Ziele der Änderungen sind: Die Wohnquartiere sind differenziert und qualitätsvoll zu verdichten, Flächen für die Industrie und das Gewerbe sowie für öffentlichen Aufgaben müssen gesichert, wertvolle Ortsbilder und Quartierstrukturen erhalten, Frei- und Grünräume vielfältig genutzt und die publikumsorientierte Erdgeschossnutzung gefördert werden.

Verdichtung und Kostenmiete dank kooperativer Planung

Die Stimmbevölkerung hat der Stadt am 27. November 2011 den Auftrag erteilt, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen auf einen Drittel des Mietwohnungsbestandes zu erhöhen. Ein Programm-Artikel in der vorgeschlagenen BZO nimmt diesen Auftrag auf. Im Rahmen von Sondernutzungsplanungen will die Stadt mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern einen angemessenen Mindestanteil an Wohnungen mit Kostenmiete sichern. Dafür bekommen die Grundeigentümer/innen mehr Ausnutzung, als es in der Grundordnung festgelegt ist.

Nachhaltigkeit der vorgeschlagenen Teilrevision geprüft

Der Nachhaltigkeitsbericht, der die Änderungen unter die Lupe genommen hat, stellt der Teilrevision ein gutes Zeugnis aus. Es werden keine zusätzlichen Prozessregulierungen getroffen, ebenso hat sie keinen Einfluss auf die Wettbewerbsbedingungen für KMU. Im Gegenteil: Die neue Industrie- und Gewerbezone wird die kleineren Betriebe tendenziell davor schützen, von grossen, ertragsstarken Handels- und Dienstleistungsunternehmen verdrängt zu werden. Zudem lässt die Teilrevision an Passantenlagen und Zentrumszonen weniger Wohnen zu. Das macht Platz für publikumsorientierte und gewerbliche Nutzungen und soll die Quartiere und Zentren beleben.

(PD)

 

zurück zu News

Artikel bewerten

Gefällt mir ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare