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Ratgeber

Beda Sartory (63), Präsident Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk, weiss Rat.

1. August: Welches Feuerwerk darf ich verwenden?

Von: Sacha Beuth

«Darf ich als Laie ohne Prüfung noch Feuerwerk ablassen? Und wie erkenne ich beim Kauf, ob Feuerwerk zugelassen ist oder nicht?», möchte Niklaus Langenegger wissen.

Feuerwerk wird in der Schweiz in vier Gefahrenkategorien unterteilt. Die Kategorien I bis III umfassen nebst bengalischen Streichhölzern und Sonnen handelsübliche Raketen mit bis 500 g und Vulkane mit bis zu 750 g Nettoexplosivmenge. Sie können wie bisher von Laien gekauft und verwendet werden. Die Kategorie IV ist für Profis und beinhaltet Grossfeuerwerkskörper, wie sie etwa an Seenachtsfesten oder Gemeindefeuerwerken zu sehen sind. Seit Anfang dieses Jahres ist für den Gebrauch von Feuerwerk dieser Kategorie eine anerkannte Ausbildung nötig.

Im Offenverkauf von Detaillisten oder Drogerien wird nur Feuerwerk der Kategorien I bis III angeboten. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Importware, die jedoch die Schweizer Sicherheitsanforderungen erfüllt. Als Kunde sollte man bereits beim Kauf die entsprechenden Sicherheitshinweise auf der Packung des Artikels beachten. Und weil wir gerade von Sicherheit sprechen: Im Umgang mit Feuerwerk sind 8 Grundregeln zu beachten. 1. Instruktionen des Verkaufspersonals befolgen. 2. Feuerwerk nie in Menschenmengen abfeuern. 3. Vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten. 4. Raketen nur aus eingegrabenen Flaschen oder Röhren abfeuern. 5. Rauchverbot in unmittelbarer Nähe von Feuerwerk. 6. Blindgänger nicht nachzünden, erst nach 10 Min. nähern, separieren und an Verkaufsstelle zurückbringen. 7. Gebrauchtes Feuerwerk vor Entsorgung mit Wasser übergiessen. 8. Gebäude vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern schützen, indem man Türen, Fenster und Dachluken schliesst.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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