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Die Antwort kennt Christian Ginsig (45), Mediensprecher der SBB. Bild: zvg

Akku leer – gilt mein SBB-E-Ticket trotzdem?

Von: Christian Ginsig

Ein SBB-Ticket übers Mobiltelefon lösen ist für viele inzwischen Normalität. Doch was, wenn bei einer Kontrolle der Akku leer ist oder sonst ein technisches Problem vorliegt?

E-Tickets weisen bei den SBB ein rasantes Wachstum auf. Benützten 2016 26,5 Prozent unserer Kunden ein E-Ticket, so sind wir bis September dieses Jahres bereits bei 32 Prozent angelangt. In den meisten Fällen wird der Ticketkauf nur noch als QR-Code auf dem Smartphone des Kunden gespeichert und dann bei einer Kontrolle durch das Lesegerät des SBB-Mitarbeiters überprüft.

Ist bei einer derartigen Kontrolle der Akku des Kundenmobiles leer oder das Handy defekt, kann der SBB-Mitarbeiter den Kauf trotzdem kontrollieren, da E-Tickets personalisiert und entsprechend in unseren Rechnern gespeichert sind. Grundsätzlich muss ein E-Ticket vor dem Betreten eines ÖV gelöst worden sein. Stellt sich bei der Kontrolle heraus, dass der Kauf korrekt erfolgte, wird dem Kunden lediglich eine Aufwandsentschädigung von 30 Franken verrechnet.

Wurde das E-Ticket erst nach Fahrtantritt (Kaufzeitpunkt erscheint beim Kontrolleur auf dem Display) oder gar nicht gelöst, gilt dies als «Reise ohne gültigen Fahrausweis» und hat je nach Wiederholungsfall abgestufte Zuschläge (Bussen) zur Folge, die beim ersten Mal 90 Franken betragen.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das E-Ticket-Buchungssystem nicht richtig funktioniert und auf diesem Weg keine Billette erworben werden können. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, das Ticket direkt und ohne Aufschlag beim Kontrolleur zu lösen.

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Leserkommentare

simon müller - wieso soll ein vergessenes ticket so viel kosten? wenn man ein abo vergisst kostet dies nur 5.-

Vor 5 Jahren 3 Monaten  · 
Noch nicht bewertet.

Thomas Stahel - Frechheit par excellence

Vor 3 Jahren 10 Monaten  · 
Noch nicht bewertet.