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Ratgeber

Stefan Meierhans (46), eidgenössischer Preisüberwacher, kennt die Antwort.

Auf welche Apothekenprodukte gibt es eine Gebühr?

Von: Sacha Beuth

«Ich habe kürzlich in einer Apotheke ein Medikament gekauft und musste zusätzlich noch eine Beratungsgebühr bezahlen. Ist dies bei allen Apothekenprodukten so?», fragt Oli Widmer.

Nein. Diese Beratungsgebühr heisst offiziell Medikamenten- und Bezugscheck. Sie gehört zur leistungsorientierten Abgeltung (LOA), wie das auf Amtsdeutsch heisst. Sie wird nur auf krankenkassenpflichtigen Medikamente erhoben. Bezahlt werden damit Dienstleistungen wie Beratung, Interaktionskontrolle (= Verträglichkeit verschiedener Medikamente bei gleichzeitiger Einnahme) oder das Führen eines Patientendossiers. Die Kosten sind festgeschrieben. Sie betragen 4.30 Franken für den Medikamentencheck und 3.25 Franken für den Bezugscheck. Wenn man mehrere Medikamente gleichzeitig erwirbt, fällt der Bezugscheck nur einmal an. Aber der Medicheck darf für jedes einzelne Medikament verrechnet werden. Achtung: Die Gebühr wird auch fällig, wenn man gar keine Beratung verlangt. Die Apotheken dürfen diese Gebühren erlassen, wenn sie wollen. Fragen Sie nach in Ihrer Apotheke!

Aus Sicht der Konsumenten hat eine fixe Gebühr wie die LOA den Vorteil, dass sie den Anreiz für den Apotheker verringert, ein teures Medikament zu verkaufen. Weil jedoch bereits im Verkaufspreis des Medikaments eine preisabhängige (Vertriebs-)Marge enthalten ist, existiert dieser Anreiz immer noch. Ich setze mich dafür ein, dass diese preisabhängige Vertriebsmarge deutlich reduziert wird. Bei Medikamenten, die nicht krankenkassenpflichtig sind, liegt es anders: Hier ist der Apotheker in der Preisgestaltung frei – und es lohnt sich für den Kunden noch mehr, zwischen unterschiedlichen Apotheken und auch Drogerien zu vergleichen.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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