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Die Antwort kennt Ralph Echensperger (42), Leiter Schaden bei der Zurich Schweiz. Bild: ZVG

Autofahrt mit Hund – auf was muss man achten?

Von: Sacha Beuth

Viele Hundehalter nehmen ihren Liebling gerne im Auto mit – egal, ob es nur zum Einkaufen oder für eine Fahrt in den Urlaub ist. Welche Vorschriften gilt es dabei zu beachten?

Laut Strassenverkehrsgesetz sind Hunde ein Ladegut, das entsprechend gesichert werden muss. Eine Gurten- oder eine Boxenpflicht besteht aber nicht. Hier gilt, gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Ein Mitführen in einer Box oder ein Anbringen eines Gitters im Kofferraum ist einem Angurten aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr vorzuziehen. Die Transportbox muss gemäss Tierschutzverordnung für den Hund genügend Platz bieten, damit er stehen, liegen und sitzen kann. Zudem muss die Box im Auto befestigt werden, damit sie bei einem Unfall nicht herumfliegt.

Weiter sollte der Hund den Lenker und die Mitfahrer beim Fahren nicht ablenken oder gar behindern. Daher ist klar davon abzusehen, einen Hund frei im Auto mitzuführen. Und wenn die Reise einmal ins Ausland geht, ist es wichtig, sich mit den vor Ort geltenden Gesetzen vertraut zu machen und den Hund entsprechend zu sichern. Ansonsten drohen je nach Land hohe Geldbussen. Wenn doch einmal ein Unfall geschieht, ist es gut zu wissen, dass man über die Insassenversicherung auch die Kosten für die Heilungsmassnahmen von mitgeführten Haustieren decken kann.

Apropos Versicherung: Manchmal kommt es vor, dass der Hund ausgerechnet vor den Ferien krank wird und man die Fahrt in die Ferien darum nicht antreten kann. In solchen Fällen übernimmt dann die Reiseversicherung des Halters die Annullationskosten. Es genügt dafür das Zeugnis des Tierarztes.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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