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Ratgeber

Die Antwort kennt Susanne Zumbühl, Knigge-Expertin und Inhaberin von Autentica (www.autentica.ch).

Bekannter erleidet Schicksalsschlag - wie verhalte ich mich?

Von: Sacha Beuth

«Wie verhält man sich einer Person gegenüber, die gerade einen Schicksalsschlag erleiden musste, etwa wenn ein guter Freund seinen Bruder verloren hat?», möchte Deborah Merki wissen.

Grundsätzlich kommt es darauf an, welche Art von Schicksalsschlag jemand erleiden musste und wie nahe man dieser Person steht. Beginnen wir bei einem Todesfall in der Familie: Ist man ein guter Freund des oder der Hinterbliebenen, dann ruft man an und fragt, ob man vorbeikommen darf. Falls ja, dann umarmen Sie sie bei der Begrüssung und drücken Sie Ihr Beileid aus. Bieten Sie weiter Ihre Hilfe an und fragen Sie, ob der oder die Betroffene darüber reden will. Falls nein, dann teilen Sie der Person mit, dass man dies auch zu einem anderen Zeitpunkt tun könne, und verabschieden Sie sich. Falls ja, dann sollten Sie vor allem ein guter Zuhörer sein.

Handelt es sich bei der Person mit Schicksalsschlag um einen Arbeitskollegen oder weniger nahen Bekannten, dann senden Sie dieser eine handgeschriebene Beileidskarte. Treffen Sie sie am Arbeitsplatz oder auf der Strasse, dann drücken Sie nochmals ihr Beileid aus.

Ist man ein enger Freund einer Person, die einen schweren Unfall erlitten oder eine Diagnose über eine schwere Krankheit erhalten hat, dann ruft man ebenfalls erst an und fragt nach dem Befinden und ob man vorbeikommen darf. Steht man der Person weniger nahe und hat nur über Umwege von deren Schicksalsschlag erfahren, dann spricht man die Person nicht darauf an. Am Arbeitsplatz ist es die Aufgabe des Vorgesetzten oder der Personalabteilung, mit der betroffenen Person oder deren Angehörigen Kontakt aufzunehmen, sich nach dem Befinden zu erkundigen und zu fragen, welche Informationen man weitergeben und ob man die Person gegebenenfalls zu Hause oder im Spital besuchen darf.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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