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Ratgeber

Die Antwort kennt Michael Stirnimann (35), stellvertretender Förster des Waldreviers Uetliberg. Bild: ZVG

Dekomaterial aus dem Wald – was darf ich mitnehmen?

Von: Sacha Beuth

Ob Tannenzweige und -zapfen, Moos oder Rinden – sie alle sind als selbst gesammelte Weihnachtsdeko sehr beliebt. Doch darf man diese Dinge einfach so aus dem Wald mitnehmen?

Was im Wald am Boden liegt, darf grundsätzlich ohne beim Förster oder bei Grün Stadt Zürich als zuständiges Amt um Erlaubnis zu fragen, mit nach Hause genommen werden. Allerdings nicht in unbeschränkter Menge und vor allem nicht von noch gedeihenden Pflanzen. Auf keinen Fall dürfen beispielsweise Äste selbst abgesägt werden. Auch Moos und andere lebende Pflanzen sind tabu. Mitgenommen werden darf lediglich sogenanntes totes Material bzw. Totholz. Das sind etwa vom Forstpersonal abgeastete Äste, Rindenstücke oder Tannzapfen. Weil aber auch totes Material wichtig für viele Lebewesen des Waldes ist, da es ihnen Nahrung oder Schutz bietet, darf es nur in kleinen Mengen mitgenommen werden. Das Material in einem Fahrzeug abzutransportieren, ist verboten (Ausnahmen gibt es für Besitzer einer Leseholzkarte – für 20 Franken erhältlich –, die Brennholz sammeln).

Wer frisches Grün zur Deko benötigt, kann dieses im Werkhof Albisgüetli des Waldreviers Uetliberg beziehen, wo ausser Weihnachtsbäumen auch Kranzäste, Äste von Föhren und verschiedenen Tannenarten, Mistelzweige, Zweige von Stechpalmen, Efeu usw. angeboten werden. Wird das Material nicht mehr gebraucht, darf man es nicht einfach in den Wald zurückbringen, da meist Fremdmaterial wie Kerzenwachs oder Farbe daran haftet. Stattdessen kann man es im Grüngut entsorgen.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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