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Ratgeber

Die Antwort kennt Thomas Oberle (58), Jurist beim HEV Schweiz. Bild: zvg

Dürfen Autos aus dem Garagenparkfeld ragen?

Von: Sacha Beuth

In der Tiefgarage unserer Überbauung (Miteigentum) parkieren viele Eigentümer ausserhalb ihres Parkfeldes, und deren Autos ragen in die Gasse rein. Dies ist teils der Unordnung, teils dem zusätzlichen Töff auf dem Parkfeld geschuldet. Ist dies erlaubt und wenn nein: Wie kann man dagegen vorgehen?», möchte Andreas Lupert aus Zürich wissen.

Grundsätzlich steht in einer Tiefgarage einer Stockwerkeigentümer­gesellschaft dem Eigentümer eines Parkplatzes nur auf seinem Parkfeld das alleinige Benutzungsrecht zu. Allgemeine Bereiche wiederum müssen allen Garagenbenützern zugänglich sein. In der Praxis bedeutet dies, dass der Eigentümer (oder Mieter) eines Tiefgaragen-Parkplatzes sein Fahrzeug so parkiert, wie er es auch auf einem öffentlichen Parkfeld tun müsste. Es müssen sich also beispielsweise alle Räder des Fahrzeugs innerhalb des Feldes befinden, und es sollte möglichst nichts über das Parkfeld hinausragen. Ist dies bei einer etwaigen Doppelnutzung des Feldes mit Auto und Motorrad nicht möglich, muss der Besitzer für eines der beiden Fahrzeuge ein zweites Parkfeld erwerben oder mieten.

In Fällen, in denen ein parkiertes Fahrzeug derart in den gemeinschaftlichen Bereich einer Tiefgarage hineinragt, dass die Durchfahrt bzw. Einfahrt auf den eigenen Parkplatz erschwert wird, ist die Verwaltung als unabhängige Instanz zu einem Augenschein vor Ort beizuziehen. Kommt sie zum gleichen Schluss, würde es ihr obliegen, den Verursacher aufzufordern, den Missstand zu beheben. Nützt dies nichts, sollte man das Problem auf die Traktandenliste der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen und dann dort klären.

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