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Die Antwort kennt Christine Moser (44), Team Manager Arrival Services/Lost & Found and Contact Center, Swissport Flughafen Zurich. Bild: PD

Flughafen: Wer haftet bei verlorenen Koffern?

Von: Sacha Beuth

«Immer wieder höre ich, dass nach Flugreisen Koffer nicht am Bestimmungsort auftauchen, defekt ankommen oder Sachen daraus entwendet wurden. Wer haftet eigentlich in solchen Fällen, und wie muss man als Geschädigter vorgehen?», fragt Julian M.

Melden Sie sich gleich nach der Ankunft beim Lost-&-Found-Schalter, um eine Vermisst­meldung oder einen Schadensrapport auszufüllen. Die Lost-&-Found-Schalter befinden sich an den meisten Flughäfen in der Nähe der Gepäckbänder. Bewahren Sie zudem stets Ihre Gepäckquittung und Bordkarte auf, denn diese benötigen Sie für den Rapport. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Lost & Found helfen Ihnen, den Rapport zu erstellen, und händigen Ihnen ein Informationsblatt der jeweiligen Fluggesellschaft mit Angaben zur weiteren Vorgehensweise aus. Beachten Sie: Jede Fluggesellschaft hat unterschiedliche Bestimmungen. Für alle weiterführenden Informationen ist jeweils der Kundendienst der betreffenden Fluggesellschaft zu kontaktieren. Falls Sie einen Schaden erst später bemerken, können Sie diesen in der Regel auch noch innerhalb von 7 Tagen der jeweiligen Fluggesellschaft schriftlich melden.

Die einzelnen Fluggesellschaften haften für verspätetes, beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck nur beschränkt gemäss ihren Beförderungsbedingungen. Diese finden Sie in den AGB der Fluggesellschaft, die Sie mit dem Ticketkauf akzeptieren. Meistens wird das vermisste Gepäck innert 24 Stunden gefunden.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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