mobile Navigation

Ratgeber

Die Antwort kennt Hans Giger (89), emeritierter Professor für Rechtswissenschaften an der Uni Zürich. Bild: SB

Fremdes Auto auf Privatparkplatz – was nun?

Von: Sacha Beuth

Was kann der Besitzer tun, wenn eine fremde Person ihr Fahrzeug unerlaubt auf seinem Privatparkplatz abgestellt hat? Und was ist zu beachten, wenn man dafür einen Abschleppdienst ordert?

Hier kommt es sehr auf die Umstände an. Fehlt auf dem Parkplatz ein Verbotsschild – egal, ob amtlich oder im Handel erworben –, treffen den Falschparkierer keine Vorwürfe, da ihm keine bewusste Übertretung nachgewiesen werden kann. Ist ein Schild vorhanden, liegt eine Besitzesstörung vor. In diesem Fall liesse sich die Polizei einschalten. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass der Leidtragende sich zwecks Besitzschutz zuerst selber helfen sollte. Das bedeutet, dass er versuchen muss, den fehlbaren Lenker mit vertretbarem Aufwand ausfindig zu machen und ihn aufzufordern, das Fahrzeug umzuparkieren. Nur wenn der Besitzer seinen Parkplatz wegen einer Notlage sofort benötigt, kann er ein umgehendes Eingreifen der Polizei fordern. Liegt keine Notlage vor und war die Suche nach dem Falschparkierer erfolglos, hat der Parkplatzbesitzer auch die Möglichkeit, das fremde Fahrzeug von einem privaten Abschleppdienst abschleppen zu lassen. Hierbei gibt es Wichtiges zu beachten. Der Falschparkierer kann zwar die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen. Verweigert er indessen die Bezahlung der angefallenen Kosten oder eine entsprechende Garantieerklärung zur Anerkennung der an ihn gestellten Forderung, wird der Abschleppdienst das Auto nicht herausgeben. Darin könnte man den Tatbestand der Nötigung als erfüllt betrachten. Gegen diesen Vorwurf kann sich das Abschleppunternehmen indessen mit einer Berufung auf den Rechtfertigungsgrund der Abwehr von Schadenszufügung wehren.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

zurück zu Ratgeber

Artikel bewerten

Gefällt mir 2 ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare