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Ratgeber

Max Klemenz (50), Co-Geschäftsleiter bei der Fachstelle für Schuldenfragen im Kanton Zürich, weiss Rat.

Hafte ich für Schulden meines Partners?

Von: Sacha Beuth

«Mein Lebenspartner hat sich mit mehreren Hunderttausend Franken verschuldet. Er ist aber pleite. Kann nun ich für seine Schulden haftbar gemacht werden?», fragt Angela M.

Nein. Generell haften weder Konkubinats- noch Ehepartner für die Schulden ihres Partners. Gleiches gilt für miteinander verwandte Personen wie Geschwister oder Eltern und Kinder. Eine solidarische Haftung entsteht nur dort, wo es das Gesetz oder ein Vertrag (etwa gemeinsam unterzeichneter Konsumkredit) vorsieht.

Bei Ehepaaren ist es jedoch so, dass sie gemeinsam für die Steuern sowie die ­laufenden Bedürfnisse beider Partner beziehungsweise der Familie haften. Dazu zählen etwa Krankenkassenprämien, medizinische Versorgung, Nahrung, Kleider, Tageszeitungen etc. Zudem kann es sein, dass zur Schuldentilgung gemeinsame Errungenschaften (z.B. Wohneigentum) verkauft werden müssen, wobei vom Erlös nur auf den Anteil des Schuldners zurückgegriffen werden kann.

Hat sich eine im Konkubinat lebende Person verschuldet und wird betrieben, hat dies unter Umständen ebenfalls Konsequenzen für den unverschuldeten Partner, sofern das Paar gemeinsame Kinder hat oder in einem stabilen Konkubinat lebt. In diesem Fall berechnet das Betreibungsamt das Existenzminimum des Schuldners wie bei einem Ehepaar. Damit das Betreibungsamt diese Berechnung machen kann, muss nicht nur der Schuldner, sondern auch der unverschuldete Partner seine Einkommensverhältnisse gegenüber dem Amt offenlegen.

So oder so können in einer derartigen ­Situation rasch Beziehungsprobleme ­entstehen, da der Schuldner sehr ein­geschränkt ist. Ich empfehle Ihnen und ­Ihrem Partner eine Kontaktaufnahme mit unserer gemeinnützigen Fachstelle, damit wir gemeinsam nach einer Perspek­tive für Ihren Partner suchen können.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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