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Ratgeber

Die Antwort kennt Antoine Schuler (49), Auktionator bei Schuler Auktionen AG an der Seestrasse 341 in Zürich. Bild: PD

Haushaltsauflösung - Auf was muss man achten?

Von: Sacha Beuth

Nach einem Todesfall, einer Scheidung, einem Umzug ins Altersheim oder ins Ausland muss nicht selten ein Haushalt aufgelöst werden. Doch wie geht man dabei am besten vor?

Die Mehrzahl der Fälle von Haushaltsauflösungen entstehen aufgrund von Nachlässen. Die Hinterbliebenen wissen meist nicht, wohin mit der Ware der/des Verstorbenen, und ein Auktionshaus kann hier Hand bieten. Insbesondere in beratender Funktion. Viele Leute machen sich falsche Vorstellungen vom Wert einzelner Gegenstände bzw. wissen nicht, dass auch bei Antiquitäten die Gesetze von Angebot und Nachfrage herrschen. Zwei Beispiele: Ein barocker Wellenschrank, der in den 70er-, 80er-Jahren einen Wert von 40 000 bis 60 000 Franken hatte, ist heute nur noch schwer für 3000 bis 4000 Franken zu verkaufen. Andererseits erzielen gegenwärtig etwa Vintage-Möbel einen bis zu 5-mal höheren Preis als früher.

Am besten ist es darum gerade bei umfangreichen Hinterlassenschaften, mit einem Auktionshaus Kontakt aufzunehmen und einen Experten kommen zu lassen. Dieser wird dann vor Ort eine Inventarisierung vornehmen und über die Werte der Gegenstände aufklären. Dann wird das weitere Vorgehen besprochen, also was behalten, was verkauft und was entsorgt werden soll. Wird das Inventar über die Firma des Auktionshaus-Experten verkauft, ist die Inventaraufnahme in der Regel gratis, ansonsten ist eine Entschädigung von rund 200 Franken pro Stunde branchenüblich. Kommt es zu einer Auktion, gehen etwa 20 Prozent des Erlöses an den Auktionator. Bei nicht verkauften Artikeln kann bei uns der Kunde wählen, ob er sie zurücknimmt oder an eine soziale Institution abgibt.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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