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Ratgeber

Die Antworten kennt Julia Hug (27). Juristin in der Rechtsberatung der Aids-Hilfe Schweiz.

HIV-Positiv: Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Von: Sacha Beuth

«Ich bin seit einiger Zeit HIV-positiv, habe dies aber bislang meinem Arbeitgeber verschwiegen. Ist dies rechtens? Und wie sieht es damit bei einem allfälligen Jobwechsel aus?», fragt Michi Z.

Es besteht keine Pflicht, eine HIV-positiv-Diagnose dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ebenso gibt es in der Schweiz für keine Tätigkeit ein Berufsverbot für HIV-positive Personen. Je nach Tätigkeit können HIV bzw. die dadurch verbundene Einnahme von Medikamenten sowie periodische Untersuchungen die Arbeit beeinträchtigen. Betroffene Personen klären am besten mit ihrem HIV-Arzt diesbezügliche mögliche Beeinträchtigungen – zum Beispiel Konzentrationsschwierigkeiten bei einem Busfahrer – ab. Gibt es keine, hat sich der Fall erledigt. Ansonsten teilt man dem Arbeitgeber nur mit, dass man ­regelmässig Medikamente einnehmen muss und inwiefern dadurch die Arbeit beeinträchtigt werden kann. Die Krankheit selbst darf man verschweigen. Wir empfehlen diese Vorgehensweise sogar, denn gemäss unseren Erfahrungen werden viele Betroffene diskriminiert, wenn sie sich geoutet haben. Ähnlich verhält es sich, wenn man sich um eine neue Stelle bewirbt und gefragt wird, ob man HIV habe. Eine derartige Frage ist von Gesetzes wegen unzulässig, und man hat das Notwehrrecht zur Lüge.

Nun werden Chefs und Kollegen manchmal neugierig, weil man öfter wegen Arztterminen bzw. Kontrollen fehlt. Dann kann man einfach angeben, dass man unter einer chronischen Krankheit leidet, ohne näher darauf einzugehen. Weitere Infos und Tipps dazu gibt es auf www.aids.ch (Leben mit HIV).

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

expertenrat@tagblattzuerich.ch

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