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Ratgeber

Cécile Thomi (47), Leiterin Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz, weiss Rat. Bild: zvg

Ist Streamen und Downloaden von Filmen illegal?

Von: Sacha Beuth

«Seit einiger Zeit lade ich Filme nur noch vom Internet herunter bzw. streame diese. Nun hat mir kürzlich ein Bekannter gesagt, dass dies illegal sei. Stimmt das?», fragt Röbi S.

Nein. Grundsätzlich ist in der Schweiz sowohl das Downloaden (= Herunterladen und Speichern auf dem Datenträger) wie das Streaming (= gezielte Übertragung von Daten an einen Empfänger über eine Plattform/Mediathek) erlaubt. Aber Vorsicht: Die so erhaltenen Dateien dürfen nur für den Eigengebrauch – sich selbst plus Personen im gleichen Haushalt – genutzt werden. Zudem ist manchmal das Kopieren und/oder Abspeichern auf weitere Datenträger limitiert. Lesen Sie darum die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters vorher genau durch.

Das Uploaden (= Heraufladen, z. B. auf Plattformen) von nicht eigenen Filmen, Serien oder Musikstücken – und Teilen davon – ist dagegen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten – selbst wenn man für den Download bezahlt hat. Achten Sie in dieser Beziehung bei Peer-to-Peer-Netzwerken oder sonstigen Filesharing-Anwendungen wie etwa Popcorn Time (Streaming-App für TV-Serien und Filme) darauf, dass nicht ungewollt automatisch Uploads vom eigenen Gerät auf die Plattformen erfolgen. Am besten blockieren Sie vor der Nutzung über die Grundeinstellungen eine allfällige automatische Übertragung.

Übrigens: Gratis-Downloads sind nicht wirklich gratis. Die Nutzungsrechte hat man bereits mit dem Kauf eines Datenträgers über die Leerträgervergütung (bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises geht an den Rechteinhaber) bezahlt.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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