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Ratgeber

Valeria Dora (48), Apothekerin und Inhaberin der TopPharm-Morgental-Apotheke in Wollishofen, weiss Rat.

Kann man abgelaufene Medikamente noch nutzen?

Von: Sacha Beuth

«In meiner Hausapotheke hat es diverse Medikamente, die bereits abgelaufen sind. Muss ich die jetzt alle wegschmeissen, oder kann ich ein paar weiter nutzen?», fragt René Fischer.

Ein Medikament verliert zwar nicht von einem Tag auf den anderen seine Wirksamkeit, trotzdem muss jedes aus rechtlichen Gründen mit einem Verfalldatum versehen sein. Wer es also danach weiter benutzt, tut dies auf eigene Gefahr.

Bei Medikamenten, die ein Jahr und länger abgelaufen ist, ist die Wirkung mit grosser Wahrscheinlichkeit eingeschränkt. Ist das Mittel mit dem Swissmedic-Logo versehen (Kreis mit Buchstabe A, B, C, D oder E in der Mitte), dann bringen Sie es in eine Apotheke. Dort wird es gratis oder gegen eine kleine Gebühr fachgerecht entsorgt. Liegt das Verfallsdatum weniger lang als ein Jahr zurück, dann nehmen Sie das Medikament in eine Apotheke mit und lassen dort abklären, ob Sie es noch verwenden können. Dazu ein paar Richtwerte für Laien: Bezüglich Verfall­datum bei Medikamenten sind Flüssigkeiten und Salben am heikelsten, da der Wirkstoffgehalt in gelöster Form schneller abnimmt und leichter verderben kann. Dies gilt insbesondere für Augentropfen. Je länger deren Behälter geöffnet ist, des­to schneller sammeln sich darin Bakterien an. Benutzt man sie trotzdem, kann das mehr schaden als nützen. Tabletten und Kapseln sind zwar diesbezüglich ­robuster, trotzdem sollte man auch hier nachfragen.

Nimmt man aus Versehen einmal ein abgelaufenes Präparat ein, hat das in den meisten Fällen keine gravierenden Folgen. Bei der Einnahme von abgelaufenen Vitalfunktions-Medikamenten (etwa Nitroglycerin, um Herzkranzgefässe zu erweitern, oder Asthmaspray) sollte umgehend eine Fachperson konsultiert werden.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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