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Ratgeber

Die Antwort kennt Philip Thomas (55), Leiter Rechtsabteilung bei der Gewerkschaft Unia. Bild: PD

Krank in den Ferien - Anrecht auf Ersatz?

Von: Sacha Beuth

«Ich brauche dringend Erholung und freue mich darum sehr auf meine Ferien. Aber was, wenn ich ausgerechnet dann krank werde? Werden mir in diesem Fall die Krankheitstage gutgeschrieben bzw. habe ich Anrecht auf Ersatz?», möchte Rolf G. wissen.

Grundsätzlich ist es so, dass Ferien der Erhaltung der Gesundheit dienen sollen, sprich, man muss sich dabei erholen und neue Kräfte tanken können. Ist man während der Ferien krank (oder verletzt), stellt sich die Frage, inwiefern sich dieser Umstand auf den Erholungseffekt auswirkt. Allerdings wird Ferien­fähigkeit bzw. Ferienunfähigkeit anders als Arbeitsunfähigkeit nicht in Prozenten gemessen. Das heisst, man ist entweder ferienfähig oder nicht. Ist man nicht ferienfähig, muss der Arbeitgeber die deswegen entfallenen Ferientage normal entlöhnen (Lohnfortzahlung) und wieder gutschreiben. Ein Beispiel: Wenn Sie von einem zweiwöchigen Urlaub eine Woche wegen Krankheit im Bett liegen, dann darf von Ihrem Ferienanspruch nur eine ­Woche abgebucht werden. Eine vor­übergehende Unpässlichkeit führt nicht zwingend zur Ferienunfähigkeit, wenn der Mitarbeiter die Ferien wie geplant durchführen kann und der Feriengenuss dadurch nicht vereitelt wird. Wollen Sie eine Ferienunfähigkeit geltend machen, müssen Sie dies beweisen. Am besten lassen Sie sich dafür umgehend von einem Arzt ein Zeugnis ausstellen. Ist dies nicht möglich, dann tut es zur Not auch eine schriftliche Bestätigung des Hotelpersonals. Weiter ist es empfehlenswert, den Arbeitgeber noch während der Ferien über die Ferienunfähigkeit zu informieren. Die «Ersatzferien» können Sie dann wie üblich nach Absprache mit dem Arbeitgeber beziehen.

 

 

 

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