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Die Antwort kennt Patrick Pons (43), Leiter Kommunikation beim Finanzdepartement der Stadt Zürich. Bild: zvg

Muss man teure Weihnachtsgeschenke versteuern?

Von: Sacha Beuth

An Weihnachten kann das eine oder andere Geschenk nicht selten von hohem finanziellem Wert sein. Unter welchen Umständen muss man solche Geschenke versteuern?

Bei Weihnachtsgeschenken gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei anderen Schenkungen, die während des Jahres erfolgen. Es gelangen die Bestimmungen des Schenkungssteuergesetzes zur Anwendung. Das heisst: Gelegenheitsgeschenke unter 5000 Franken sind steuerfrei, was wohl bei den meisten Weihnachtsgeschenken zutreffen dürfte.

Geschenke an die Ehegattin oder den Ehegatten beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner sowie an die eigenen Kinder werden generell nicht besteuert. Ausserdem gibt es für verschiedene Personen Steuerfreibeträge; Geschenke ans Göttikind sind zum Beispiel bis 15 000 Franken steuerfrei.

Eine Rolle spielt auch der Verwandtschaftsgrad, da bei der Berechnung der Schenkungssteuer Zuschläge erfolgen. Hier gilt: Je weiter entfernt die Verwandtschaft, desto höher die Steuer.

Auch wenn die Empfängerin oder der Empfänger ein Geschenk versteuern muss, kann die Schenkerin oder der Schenker das Geschenk nicht von den Steuern abziehen.

Sofern Sie eine steuerpflichtige Schenkung erhalten, müssen Sie diese mit einer Schenkungssteuererklärung melden. Ebenfalls sollten Sie Belege zum Wert des Geschenks aufbewahren, um allfällige Komplikationen zu vermeiden.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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