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Die Antwort kennt Marco Cortesi (62), Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich .Bild: zvg

Scherbenmalheur auf der Strasse: Was tun?

Von: Sacha Beuth

Was muss man tun, wenn einem mitten auf der Strasse die Einkaufstasche reisst und Utensilien aus Glas in kleine und grosse Scherben zerspringen? Und ist man für Folgeunfälle haftbar?

Lebensmittel, welche auf den Boden fallen, können nicht mehr bestimmungsgemäss gebraucht werden und gelten daher als Abfall. Grundsätzlich kann man sagen, dass man seinen Abfall selber wegräumen bzw. entsorgen muss. Das heisst, wenn eine Tragtasche reisst, während ich mich auf öffentlichem Grund befinde, bin ich verpflichtet, das Malheur selber zu beseitigen. Vor allem, wenn es sich beim Abfall um kaputtes Glas oder Speiseöl handelt. Die Stadtpolizei Zürich lässt zwar in derartigen Situationen Augenmass walten. Generell gilt ­jedoch: Wer Abfall einfach liegen lässt, muss mit einer Verzeigung nach Abfallgesetz (Paragraf 14, Ablagerungs- und Verbrennungsgesetz) rechnen. Zudem kann unter Umständen der Verursacher für Unfälle, die wegen seines Malheurs entstehen, mithaftbar gemacht werden.

Nun kann es sein, dass eine ­Abfallbeseitigung nicht möglich ist. Beispielsweise weil sich das Malheur auf einer stark befahrenen Strasse ereignete und der Verursacher die Scherben nicht entfernen kann, ohne sich in Gefahr zu bringen. In solchen Fällen kann zu Werkzeiten das ERZ über die Hauptnummer 044 645 77 77 oder via App Zueriwieneu.ch kontaktiert werden. Eine ERZ-Einheit wird dann – in der Regel ohne Kostenfolge für den Verursacher – die Scherben und den anderen Abfall einsammeln. Sollte sich ein solcher Zwischenfall in der Nacht ereignen, darf auch die Polizei unter der Notrufnummer 117 beigezogen werden.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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