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Die Antwort kennt René Harlacher (39), Leiter

Ski gestohlen – wer bezahlt den Schaden?

Von: Sacha Beuth

Bald sind Sportferien, womit nicht nur die Skifahrer, sondern auch die Skidiebe Hochsaison haben. Wie schützt man sich versicherungstechnisch gegen Schäden, die durch Skidiebstahl entstehen?

Bei Schneesportlern gehört in der Regel ein Abstecher ins Bergrestaurant mit dazu. Ganz selbstverständlich lässt man dann Skier oder Snowboards draussen vor dem Lokal liegen oder steckt sie in den Schnee oder hängt sie – falls vorhanden – in die Gestelle. Doch immer wieder werden diese von dort gestohlen. Wer solche Schäden abgedeckt haben möchte, muss bei seiner Hausratversicherung den Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» miteinschliessen. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für Ersatzski bis auf einen Selbstbehalt von 200 Franken. Bei Zurich ist dieser Zusatz für 72 Franken pro Jahr erhältlich.

Aber Achtung: Der Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» ist kein Freipass für Fahrlässigkeit. Ob und wie viel die Versicherung zahlt, ist grundsätzlich von der Situation abhängig und ob man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Wem etwa die Skier, die man über Nacht im unabgeschlossenen Skiträger auf dem Autodach liegen liess, gestohlen werden, muss damit rechnen, dass die Versicherung weniger zahlt und eine Leistungskürzung vornimmt.

Übrigens: Die Hausratversicherung mit Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» übernimmt die Kosten, die bei einem Ski- oder Snowboarddiebstahl entstanden sind, auch bei gemieteten Skiern oder Snowboards. Allfällige Versicherungen, die der Skivermieter nur für die Dauer der Miete anbietet, kann man dann folglich getrost weglassen.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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