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Ratgeber

Susanne Zumbühl, Knigge-Expertin und Inhaberin von Autentica (www.autentica.ch), weiss Rat.

Verdrecktes WC: Soll ich den Übeltäter ansprechen?

Von: Sacha Beuth

«An meinem Arbeitsplatz gibt es ein, zwei Personen, die ihre Hinterlassenschaften auf dem WC einfach nicht wegputzen. Soll ich diese darauf ansprechen?», fragt Mika Bauert.

Sie sprechen hier ein altbekanntes Problem an, das übrigens nicht nur bei Männlein, sondern auch bei Weiblein vorkommt. Diese Personen handeln nach dem Motto: Wenn es nicht das eigene WC ist, spielt es keine Rolle. Ich muss es ja nicht putzen, das erledigt der Putzdienst. Was also ist in solchen Fällen zu tun? Das kommt auf die Situation an. Trifft man den Vorbenutzer nicht mehr an, kann man entweder selber putzen oder – was wohl die meisten Leute machen – ein anderes WC aufsuchen. Letzteres ist verständlich. Seien Sie sich aber bewusst, dass Sie dann ähnlich egoistisch handeln wie der Verursacher. Finden Sie in Ihrem Unternehmen immer wieder mal ein verdrecktes WC vor, dann ist es ratsam, einen Zettel oder ein Bild an der WC-Tür anzubringen, auf dem auf möglichst ­humorvolle Art und Weise darauf hingewiesen wird, dass man das stille Örtchen doch bitte in gereinigtem Zustand verlassen sollte. Das ist nachhaltiger als der Wink mit dem Zaunpfahl.

Wenn Sie jemanden in flagranti erwischen, dann machen Sie ihn höflich auf den Missstand aufmerksam und bitten Sie ihn, diesen zu beheben. Bleiben Sie dabei ruhig daneben stehen und kontrollieren Sie seine Putzaktion. Stellen Sie die Person aber nicht vor Kollegen bloss. Wenn jedoch ein Übeltäter sich weigert zu putzen, dann melden Sie dessen Vorgesetzten den Vorfall.

Nun kann es vorkommen, dass man ein WC unabsichtlich verstopft oder überschwemmt und das nicht selbst beheben kann. Dann ist der Vorfall sofort dem zuständigen Dienst mitzuteilen sowie eine Notiz mit der Aufschrift «Achtung, defekt» an der WC-Aussentür anzubringen.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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