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Die Antwort kennt Michael Walker (37), Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. Bild: zvg

Verkehrsunfall – Wann brauchts die Polizei?

Von: Sacha Beuth

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Doch welche Fälle können die Beteiligten unter sich regeln, und wann ist das Beiziehen der Polizei sinnvoll oder gar Pflicht?

Laut Gesetz muss bei einem Verkehrsunfall unter folgenden Umständen die Polizei zwingend beigezogen werden: 1. Wenn ein Personenschaden vorliegt, also wenn jemand äussere Verletzungen vorweist (Ausnahmen sind kleinere Schürfungen oder Prellungen), mit inneren Verletzungen gerechnet werden muss und wenn jemand dabei zu Tode gekommen ist. 2. Wenn fremde Gegenstände wie ein parkiertes Fahrzeug, ein Haus oder ein Zaun beschädigt oder Haus- und Wildtiere verletzt oder getötet wurden und man den Besitzer bzw. Wildhüter nicht sofort erreichen konnte. 3. Wenn eine Gefahr nicht unverzüglich beseitigt werden kann, zum Beispiel, wenn auslaufende Flüssigkeiten Gewässer oder Grundwasser verunreinigen können. 4. Wenn es zu Behinderung eines Bahnbetriebs kommt (sofern das zuständige Bahnunternehmen nicht erreicht werden kann).

Ansonsten kann ein Unfall auch ohne Polizei geregelt werden. Dafür ist es nötig, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind und Einigkeit über den Unfallhergang herrscht. Falls nicht, müssen alle Beteiligten vor Ort bleiben, bis die Polizei eintrifft. Diese wird dann alle entlastenden und belastenden Umstände in einem Rapport festhalten. Je nach Situation kann der Inhalt des Rapports eine Verzeigung für einen oder mehrere der am Unfall Beteiligten zur Folge haben. Fühlt man sich überfordert oder unwohl oder war eventuell Alkohol im Spiel, empfehlen wir, ebenfalls die 117 zu kontaktieren.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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