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Die Antwort kennt Marc Besson (48), Mediensprecher bei der

Vollmacht für Auslandreise mit Kindern?

Von: Sacha Beuth

Warum ist, wenn man alleine mit eigenen oder anvertrauten Kindern in die Ferien fliegen will, eine Vollmacht der (anderen) erziehungsberechtigten Person(en) empfehlenswert?

Die Grenzkontrollen am Flughafen Zürich richten sich nach dem Schengen-Assoziierungsabkommen, wobei dem Schutz von minderjährigen Reisenden besondere Beachtung geschenkt wird. Es geht dabei vor allem darum, Delikte wie Kindesentführung oder Menschenschmuggel zu unterbinden. Besteht diesbezüglich ein Verdacht, haben unsere Mitarbeitenden die Pflicht, die nötigen Abklärungen zu treffen, wobei die Reisenden dafür fest­gehalten werden können. Es kann vorkommen, dass bei einem dringenden Verdacht sogar die Ausreise der Kinder verweigert wird.

Um dies zu vermeiden, empfehlen wir, eine unterschriebene Einverständniserklärung (vorzugsweise mit Passkopie) der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils oder der Person, die über die elterliche Sorge verfügt, mitzuführen. In der Einverständniserklärung sollten deren bzw. dessen Personalien, Telefonnummer und Unterschrift enthalten sein. Weitere Informationen wie beispielsweise Datum der Reise, Reiseziel, Reisedauer und Reisegrund sind ebenfalls zweckdienlich. Für die Einverständniserklärung gibt es keine besonderen Formvorschriften. Sie kann in Briefform verfasst werden.

In der Schweiz besteht keine Pflicht, eine solche Ermächtigung mit sich zu führen. Das kann bei der Reisedestination jedoch anders sein, weshalb man sich darüber im Vorfeld erkundigen sollte.

Weitere Infos: www.sem.admin.ch.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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