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Ratgeber

Chandra Kurt (45), Weinexpertin und Herausgeberin des «Weinsellers» (www.chandrakurt.com), weiss Rat.

Wann darf ich einen Wein zurückgeben?

Von: Sacha Beuth

«Ich trinke gerne Wein, bin aber kein ­Experte. Wie verhalte ich mich gegenüber dem Verkäufer bzw. Kellner, wenn ich glaube, dass ein Wein Zapfen hat?», möchte Samuel Hirz wissen.

Bevor ich genauer darauf eingehe, erst einmal ein paar Grundinformationen: Wie wenn man beim Autokauf ein Montagsauto erwischt, kann man auch beim Weinkauf Pech haben. Weil es sich bei Wein um ein Naturprodukt handelt, ist diese Möglichkeit sogar noch grösser. Kommt hinzu, dass genetisch bedingt nicht jeder Mensch einen Geschmack gleich wahrnimmt. Es kann sein, dass beim Probieren die erste Person Zapfen bemerkt, die zweite Person jedoch nicht. Wer beim Detaillisten oder einem Weinhändler einen ihm unbekannten Wein kauft, sollte unbedingt den Beleg aufbewahren und immer zwei Flaschen erwerben, damit er bei Verdacht auf Zapfen vergleichen kann. Bestätigt sich der Verdacht, dann schliesst man die betreffende Flasche wieder mit dem Korken, stellt sie in den Kühlschrank und bringt sie so bald wie möglich zurück in den Laden. Sie wird dann normalerweise kommentarlos zurückgenommen und umgetauscht. Fehlt jedoch der Beleg, kann es gerade bei Weinen, die man vor Jahren etwa für besondere Anlässe gekauft hat und die entsprechend teuer waren, schwierig werden. Selbst wenn der Händler auf den Kaufnachweis verzichtet, hat er den gleichen Wein vielleicht nicht mehr vorrätig.

Auch im Restaurant sollte man einen Wein, von dem man glaubt, er habe Zapfen, ungeniert austauschen lassen. Das gilt auch, wenn die neue Flasche ebenfalls Zapfen hat. Wechseln Sie dann aber auf einen anderen Wein. d mehr zu stehen.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

expertenrat@tagblattzuerich.ch

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