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Ratgeber

Die Antwort kennt Patrik Howald (48), Mitbegründer der Dextra Rechtsschutz AG.

Wann ist eine Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll?

Von: Sacha Beuth

«Ein Bekannter riet mir kürzlich, eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen. Ist das wirklich sinnvoll, wenn man keine besonderen Geschäftsbeziehungen hat?», möchte Eric Mertens wissen.

Ja, selbst dann. Eine Rechtsschutzversicherung dient einerseits dazu, Ansprüche einer versicherten Person gegenüber Dritten durchzusetzen. Ohne diese Versicherung hat man bei einem Streitfall die Kosten für den eigenen Anwalt und je nach Ausgang des Verfahrens auch die Gerichts- und die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Anderseits unterstützt die Versicherung bereits im Vorfeld eines möglichen Streitfalls den Versicherten in beratender Funktion. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man diese Leistungen in Anspruch nehmen muss, denn die meisten Streitigkeiten oder Rechtsberatungen finden im Bereich ­Arbeits- und Mietrecht statt. Häufig sind auch Streitigkeiten unter Nachbarn. Weiter beschäftigen uns regelmässig unberechtigte Forderungen, etwa von Telefonanbietern, oder angeblich im ­Internet oder über das Handy gelöste Abos. Wer viel reist, schliesst im Hinblick auf mögliche Auseinandersetzungen bezüglich ungenügender Hotelleistungen oder unberechtigter Forderungen bei Wagenmiete oder Verkehrsunfällen besser ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung ab. Neu gehen Rechtsschutzanbieter auch gegen Rechtsverletzungen im Internet vor.

Aber Achtung: Nicht alle Bereiche sind durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt. Zu den Ausnahmen zählen oftmals Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Kauf, dem Verkauf und der Erstellung von Immobilien sowie Fälle, die das Erb-, das Familien- und das Scheidungsrecht betreffen. Hier ist das Risiko, dass es zu einem kostenintensiven Rechtsstreit kommt, für den Versicherer zu hoch, um es mit einer marktgerechten Prämie abdecken zu können.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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