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Ratgeber

Die Antwort kennt Jürg Stauber (50), Prüfstellenleiter TCS Sektion Zürich. Bild: zvg

Wann sollte man das Nebellicht einschalten?

Von: Sacha Beuth

Der Herbst ist da und mit ihm der Nebel. Nicht wenige Automobilisten fragen sich nun: Wann soll ich das Nebellicht einschalten?

Grundsätzlich ist hier Artikel 32 der Verkehrsregelverordnung massgebend, der besagt: «Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen weniger als 50 Meter beträgt.» Die Regel gilt sowohl ausserorts wie innerorts. Allerdings heisst es «dürfen», es besteht also keine Pflicht. Überhaupt ist das Einschalten der Nebellichter in der Praxis kaum einmal notwendig. Einerseits gibt es bei uns nur selten Situationen, bei denen die Sicht wegen des Wetters geringer als 50 Meter ist. Andererseits können Nebellichter für einen selbst und andere Verkehrsteilnehmer mehr hinderlich als hilfreich sein. So sollte man beim Einstellen des vorderen Nebellichts unbedingt von «Abblendlicht» auf «Standlicht» zurückschalten. Der Grund ist, dass das nach vorne gerichtete Abblendlicht bei Nebel reflektiert und so den Fahrer blendet, während das Nebellicht in die Breite leuchtet.

Das Nebelschlusslicht ist dafür da, dass das eigene Fahrzeug von den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen wird. Allerdings ist es für Letztere auch lästig, weil es blendet. Ich empfehle darum, das Nebelschlusslicht wieder auszuschalten, sobald man merkt, dass der ­nachfolgende Verkehrsteilnehmer einen wahrgenommen hat.

Übrigens: Denken Sie daran, dass mit dem Abschalten des Motors bei den meisten Autos auch die Nebellichter ausgeschaltet werden. Wenn Sie sie bei der Weiterfahrt wieder benötigen, müssen Sie sie erneut aktivieren.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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Leserkommentare

Jakupi Jakob - Im Strassenverkehrsgesetz steht nichts von 50m bitte nicht solche falsche Informationen verbreiten.

Vor 4 Jahren 1 Monat  · 
Noch nicht bewertet.