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Ratgeber

Die Antwort kennt Bruno Fässler (54), Direktor des Steueramtes der Stadt Zürich. Bild: zvg

Warum gibt es eine provisorische Steuerrechnung?

Von: Sacha Beuth

«Kürzlich habe ich bereits die provisorische Steuerrechnung für 2017 erhalten, obwohl ich die Steuererklärung dafür noch gar nicht ausgefüllt habe. Warum wird nicht einfach nur die definitive Rechnung verschickt?», fragt Andres Bolliger aus Zürich.

Die Gemeindesteuerämter im Kanton Zürich sind gesetzlich verpflichtet, den Steuerpflichtigen eine provisorische Rechnung zu schicken. Denn natürliche und juristische Personen sind nicht erst dann steuerpflichtig, wenn sie die Steuererklärung eingereicht haben und eingeschätzt worden sind. Prinzipiell handelt es sich bei Steuerschulden um ein Dauerschuldverhältnis. Allerdings ist die provisorische Rechnung lediglich eine Zahlungsempfehlung. Bei wesentlichen Abweichungen ist es den Betroffenen unbenommen, den ihnen richtig erscheinenden Betrag zu bezahlen. Die Steuerpflichtigen könnten die provisorische Rechnung sogar ignorieren. Das ist jedoch nicht empfehlenswert. Denn wenn erst mit der definitiven Rechnung bezahlt wird, ist der Gesamtbetrag innert 30 Tagen zu begleichen. Und nebst den Steuern sind noch die angelaufenen Zinsen zu gegenwärtig 0,5 Prozent zu zahlen.

Die Idee hinter der provisorischen Steuerrechnung ist, dass die Steuerpflichtigen im Vorfeld wissen, was in etwa auf sie zukommt und sie so ihr Haushaltsbudget besser planen können. Und auch für das Steueramt hat sie Vorteile. So versendet das Steueramt der Stadt Zürich zwar im Februar rund 240 000 provisorische Steuerrechnungen. Doch durch diesen Versand wird auch der Inkassoaufwand deutlich verringert.

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Leserkommentare

Herbert Weidmann - weshalb muss ich aufgelaufene Zinsen bezahlen, wenn ich die provisorische Steuerrechnung ignoriere aber dann die definitive Steuerrechnung pünktlich bezahle (d.h. bis 31.12.2017)?

Vor 7 Jahren 1 Monat  · 
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Eva Prager - Die Steuern werden im Kanton / Stadt Zürich jeweils per 30. September 20XX fällig. Bis 30.09.XX gibt es eine Verzinsung (0.5 % p.a.) der geleisteten Vorauszahlungen, ab 01.10.XX wird ein (bescheidener) Verzugszins von 0.5 % p.a. erhoben. Steht übrigens auf
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Vor 7 Jahren 1 Monat  · 
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