mobile Navigation

Ratgeber

Die Antwort kennt Knigge-Expertin Susanne Zumbühl (www.susannezumbuehl.ch). Bild: PD

Was darf ich bestellen, wenn der Chef einlädt?

Von: Sacha Beuth

«Mein Chef ist sehr grosszügig und lädt unser Team des öfteren zum Apéro oder zum Essen ein. Was darf ich bestellen, damit ich bezüglich Preis der Speisen und Getränke nicht unverschämt wirke?», fragt Juliane K.

Da der Chef einlädt und somit das Lokal auswählt, ist ein gewisser Preisrahmen schon mal gegeben. Geht es in ein Lokal der Luxusklasse, dann erhalten Damen normalerweise eine Speisekarte ohne Preisangaben und sind somit aus dem Schneider. Für Männer – oder in weniger gehobenen Lokalen – gilt: Man wählt generell weder das teuerste noch das günstigste Gericht (ausser man hat gerade Lust auf Letzteres). Ob man zusätzlich noch eine Vorspeise bestellen kann, ist abhängig vom Verhalten des einladenden Vorgesetzten. Wählt er selbst eine oder fordert er seine Mitarbeiter dazu auf, eine auszusuchen, ist es okay. Allerdings ist das kein Muss. Man kann selbstverständlich auch auf eine Vorspeise verzichten, wenn man keine Lust darauf hat. Übrigens kann einem nicht nur in Sachen Preis ein Faux-pas unterlaufen, sondern auch bei der Wahl des Gerichtes an sich. Wer nicht absolut stilsicher ist, sollte Spaghetti, Artischocken, Spargeln, ganze Fische, Fleisch mit Knochen, Krustentiere oder Muscheln meiden und etwas wählen, das einfach zu essen ist.

Bei der Wahl von alkoholischen Getränken gelten prinzipiell die gleichen Regeln, wobei man hier zusätzlich auf die Menge achten muss. Egal wie viel der Chef trinkt, als Mitarbeiter hat man einen klaren Kopf zu behalten. Dies gilt insbesondere, wenn man etwa nach einem Mittagessen oder «Apéro zwischendurch» noch weiterarbeiten muss.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

zurück zu Ratgeber

Artikel bewerten

Gefällt mir ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare