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Ratgeber

Die Antwort kennt Knigge-Expertin Susanne Zumbühl von «Authentisch sein». Bild: zvg

Was tun gegen Lärmerzeuger in Kino und Theater?

Von: Sacha Beuth

Im Kino oder Theater können einen raschelnde Tüten des Sitznachbarn oder dessen ständiges Geplauder zur Weissglut treiben. Wie bringt man nervige Lärmerzeuger anständig zur Ruhe?

In diesem Punkt muss zwischen Kino und Theatern ohne Platzkonsumation sowie Oper unterschieden werden. Wer ein Kino­ticket kauft, der erhält damit praktisch grünes Licht zum Knabbern, da die Snacks ja auch vor der Vorstellung und/oder in der Pause verkauft werden. Man kann sogar sagen, dass das schon fast dazugehört. Was wiederum nicht bedeutet, dass man alles akzeptieren muss. Stark riechende Lebensmittel wie Hamburger oder Kebab gehören definitiv nicht in den Kinosaal, auch wenn sie nicht explizit verboten sind. In Sachen Lärm gilt die Faustregel: nicht lauter als der Ton des Films. Dagegen herrscht in Theater, Konzert oder Oper Nulltoleranz. Sofern es nicht ohnehin signalisiert ist, gilt hier das ungeschriebene Gesetz, dass im Saal weder gegessen noch getrunken wird.

Den lärmerzeugenden Störenfrieden begegnet man am besten, indem man ihnen auf die Schulter klopft und in höflichem, aber bestimmtem Ton sagt, dass man das Stück verfolgen wolle und man das Geplauder auf später verschieben oder einfach leiser sein soll. Wichtig dabei: nicht auf Diskussionen einlassen. Haben die Lärmerzeuger kein Einsehen, dann wechselt man wenn möglich den Platz oder informiert das Personal. Zum Schluss noch ein kleiner Tipp, damit nicht Sie selbst plötzlich als Störenfried dastehen: Egal ob in Kino oder Oper, stellen Sie vor der Vorstellung immer Ihr Handy aus.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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