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Ratgeber

Die Antwort kennt Rechtsanwalt Robert Meier (58), Meier & Vogel Rechtsanwälte, Dübendorf.

Was tun, wenn das Inkassobüro Geld fordert?

Von: Sacha Beuth

«Ich habe eine Arztrechnung verlegt, und nun hat der Arzt ohne mich zu mahnen ein Inkassobüro eingeschaltet, das zusätzlich Gebühren verlangt. Was soll ich tun?», fragt Sven P.

Ein Gläubiger kann eine Forderung geltend machen, sobald die von ihm angesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist, welche meist zwischen 10 und 30 Tage beträgt. Wird sie vom Schuldner nicht eingehalten, erfolgt normalerweise eine Mahnung. Der Gläubiger ist jedoch nicht verpflichtet zu mahnen und kann den Schuldner auch direkt betreiben. Oft überträgt der Gläubiger die Durchsetzung seiner Forderung einem Inkassobüro. Dieses ist jedoch keine «höhere Autorität», sondern lediglich der Vertreter des Gläubigers, wie zum Beispiel ein Treuhänder oder Anwalt.

Gemäss Art. 27 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) dürfen die aus dem Beizug eines Inkassobüros (oder Anwalts) entstehenden Kosten nicht dem Schuldner überbunden werden. Als Schuldner kann man also die «Gebühren» des Inkassobüros ignorieren und muss nur den eigentlichen Rechnungsbetrag sowie allfällige Verzugszinsen bezahlen. Letztere darf der Gläubiger ab Ablauf der Zahlungsfrist – oder wenn keine gesetzt wurde ab erster Mahnung – verlangen. Sie betragen gemäss Gesetz grundsätzlich 5 Prozent pro Jahr. Erst für die Vertretung vor Gericht (und nur für diese) kann die obsiegende Partei eine Entschädigung verlangen. Diese Parteientschädigung bemisst sich nach dem Streitwert und vermag bei kleineren Forderungsbeträgen die effektiv aufgelaufenen Anwaltskosten in der Regel nicht zu decken. Deshalb lohnt sich die gerichtliche Durchsetzung kleinerer (Rest-)Beträge für den Gläubiger meist nicht.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

expertenrat@tagblattzuerich.ch

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Leserkommentare

Frank Lange - Hallo und danke für den tollen Artikel.
Mein Onkel hatte sich Hilfe von einem Inkassobüro geholt und war damit sehr zufrieden.-
Ich werde mich mal hier Informieren: http://www.b4b-inkasso.wien/de/infos/unser-inkassob%C3%BCro-wien/
VG Frank

Vor 6 Jahren 5 Monaten  · 
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