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Ratgeber

Die Antwort kennt Adrian Feubli (35), Mediensprecher bei der Stadtpolizei Zürich.

Was tun, wenn ein Mitmensch bedroht oder belästigt wird?

Von: Sacha Beuth

«Seit den Vorfall mit Tugce frage ich mich, wie man sich verhalten soll, wenn ein Mitmensch bedroht oder belästigt wird. Soll man eingreifen oder nur beobachten?», fragt Dani S.

Ein Patentrezept gibt es nicht, da jede Situation unterschiedlich ist. Es gibt aber ein paar Richtlinien, an die man sich halten kann. Die erste lautet: Nicht einfach wegschauen! Jeder kann schliesslich einmal Opfer werden und ist dann froh um Unterstützung. Kontaktieren Sie also im Mindesten sofort die Polizei. Zweitens: Was man auch immer unternimmt, man sollte sich dabei nicht selber gefährden. Sie müssen Ihre Kräfte und deren Grenzen genau kennen, wenn Sie eingreifen wollen. Die eigenen Fähigkeiten zu überschätzen, kann die Situation nur verschlimmern. Geraten Sie beispielsweise an eine Schlägerei, ist es ­generell am Sinnvollsten, nicht dazwischenzugehen, sondern sofort die Polizei zu alarmieren, aus sicherer Distanz die Szene zu beobachten und sich dann bei eintreffenden Polizisten zu melden und diese über den Hergang zu informieren. Sind Sie der Situation phy­sisch klar gewachsen, dann denken Sie andererseits auch daran, dass Ihr Eingreifen verhältnismässig sein muss. Das Ziel muss es sein, das Opfer aus der ­Gefahrensituation zu bringen, ohne mit dem Täter körperlichen Kontakt aufzunehmen. Etwa indem man eine Frau, die im Tram verbal belästigt wird, fragt, ob sie sich nicht zu Ihrer Gruppe setzen wolle. Drittens: Versuchen Sie ruhig zu bleiben. Reagieren Sie emotional, kann dies den Täter zusätzlich antreiben. Viertens: Gemeinsam ist man stark, darum suchen Sie sich wenn immer möglich Unterstützung. Fünftens: Konnten Ihre Bemühungen nicht verhindern, dass das Opfer verletzt wurde, dann alarmieren Sie den Rettungsdienst und leisten Sie bis zu dessen eintreffen Erste Hilfe.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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