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Die Antwort kennt Thomas Herren (45), Teamleiter Rechtsberatung beim Mieter­verband Zürich. Bild: ZVG

Welche Rechte haben Untermieter?

Von: Sacha Beuth

Haben Untermieter eigentlich die gleichen Rechte wie Mieter? Und muss der Mieter dem Untermieter offenlegen, wie hoch der Betrag ist, den er dem Vermieter zu bezahlen hat?

Im Grundsatz hat der Untermieter gegenüber dem Hauptmieter die gleichen Rechte und Pflichten wie der Hauptmieter gegenüber dem Hauptvermieter. Auch der Hauptmieter muss gegenüber dem Untermieter zum Beispiel Kündigung, Mietzinserhöhung und Mietzins des vorherigen Untermieters (Anfangsmiete) mittels amtlichen Formulars mitteilen. Der Untermieter hat kein automatisches Recht darauf, den Hauptmietzins zu erfahren. Im Rahmen einer möglichen Anfechtung eines Untermietzinses muss dieser nach Meinung des Mieterverbandes aber offengelegt werden.

Gemäss OR benötigt der Hauptmieter zudem die Zustimmung des Hauptvermieters für eine Untermiete. Dieser kann die Zustimmung nur verweigern, wenn a) der Hauptmieter dem Vermieter nicht offenlegt, zu welchen Bedingungen er untervermietet, b) die Bedingungen missbräuchlich sind (an einer Untermiete darf generell nicht verdient werden, darf aber Kosten von einer Infrastruktur decken, die der Hauptmieter zur Verfügung stellt) oder c) wenn ihm wesentliche Nachteile aus der Untermiete entstehen (zum Beispiel Berufsmusiker will in ein ruhiges Haus ziehen).

Der Hauptmieter kann weiter bestimmen, welche Teile der Räumlichkeit der Untermieter nutzen darf. Allerdings muss dies vertraglich festgehalten sein. Weil der Hauptvermieter nur mit dem Hauptmieter, nicht aber mit dem Untermieter einen Vertrag abgeschlossen hat, haftet der Hauptmieter voll gegenüber Ersterem. Dies gilt insbesondere für den Mietzins oder allfällige Schäden am Miet­objekt durch den Untermieter.

Bezüglich der Rechte gibt es für den Untermieter noch eine wichtige Einschränkung: Bei einer Kündigung durch den Hauptvermieter kann die Untermiete nur für die Dauer des Hauptmietverhältnisses erstreckt werden. Heisst: Muss der Hauptmieter raus, muss auch der Untermieter raus.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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