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Ratgeber

Cornel Tanno (53), Leiter Rechtsabteilung beim HEV Zürich, weiss Rat. Bild: zvg

Welche Regeln gelten beim Musizieren im Haus?

Von: Sacha Beuth

Was kann man tun, wenn einen das Musizieren seines Nachbarn nervt? Und welche Regeln gelten grundsätzlich in solchen Fällen?

Grundsätzlich ist Musizieren in den eigenen vier Wänden zulässig, egal, ob man nun Eigentümer oder Mieter ist. Auf der anderen Seite sieht der Gesetzgeber auch vor, dass Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen sollten. Nebst den allgemein verbindlichen Ruhezeiten – nicht vor 8 Uhr morgens, nicht nach 9 Uhr abends und nicht zwischen 12 und 13.30 Uhr – kann darum Musizieren in der Hausordnung oder im Mietvertrag begrenzt werden. Die maximal zulässige «Spielzeit» ist gesetzlich nicht definiert. Die Meinungen dazu gehen auseinander. Während der Mieterverband einen Richtwert von 2 bis 3 Stunden für angebracht hält, halten wir vom HEV höchstens 1 bis 2   Stunden für tolerierbar.

Daneben gibt es auch bezüglich der Instrumente ein paar Ausnahmen: Das Spielen besonders lauter Gerätschaften wie Schlagzeug, Blasinstrumenten und – wegen der Vibrationen – Bassgitarren kann der Vermieter verbieten bzw. kann durch die Hausordnung untersagt werden. Auch kann der Vermieter nachträglich ein Instrument verbieten, wenn dadurch die    Nachbarn «überdurchschnittlich» gestört werden.

In Streitfällen empfehlen wir den betroffenen Nachbarn, das Gespräch zu suchen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Vermieter können ihre Mieter zwar bei Nichteinhaltung der Regeln abmahnen und ggf. sogar künden. Die Beweispflicht liegt jedoch beim Kläger, und der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist in solchen Fällen meist ungewiss.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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