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Die Antwort kennt Ralph Echensperger (42), Leiter Schaden bei der Zurich Schweiz. Bild: ZVG

Wer deckt die Schäden bei einem Blitzeinschlag?

Von: Sacha Beuth

Auf heisse Sommertage folgen oft Gewitter. Schlägt der Blitz ins Haus ein, sind Kühlschrank, TV und Co. in Gefahr. Wer bezahlt mögliche Schäden? Und wie kann man sein Hab und Gut schützen?

Gemäss Meteonews gab es in der Schweiz von Juni bis August 2018 über 240000 Blitze. Das sind mehr als 2600 Blitze pro Tag. Die Chancen sind also nicht klein, dass ein Blitz auch mal ein Haus trifft und Schäden anrichtet. Am Haus selbst, an elektronischen Geräten oder auch am E-Auto, das gerade über die Steckdose geladen wird.

Es ist gut zu wissen, dass Schäden durch Blitze in der Regel über die verschiedenen Versicherungspolicen gedeckt sind: Schäden am Haus – sowie Gerätschaften, die fest mit dem Gebäude verbunden sind Haus verbunden sind wie Kühlschrank oder Herd – werden von der obligatorischen Gebäudeversicherung übernommen. Schäden am TV, Tablet und Staubsauger werden von der Hausratversicherung übernommen, wohin gegen das am Ladekabel hängende E-Auto durch die Teilkasko- der Motorfahrzeugversicherung gedeckt ist. Zudem springt diese Versicherung auch ein, wenn man unterwegs mit dem Auto von einem Blitz getroffen wird und etwa ein Schaden am Lack entsteht.

Nach einem Blitzeinschlag genügt es in der Regel, den Schaden der Versicherung zu melden mit dem genauen Zeitpunkt des Einschlags. Nun ist Vorbeugen bekanntlich immer besser als heilen. Da Gewitter in der Regel über Meteodienste angekündigt werden, empfehle ich darum, vor dem Gewitter empfindliche Geräte wie TV und PC vom Stromnetz zu nehmen.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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