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Die Antwort kennt Irmtraud Bräunlich Keller, Arbeitsrecht-Expertin beim «Beobachter». Bild: zvg

Wer ist verantwortlich für die Aushilfs-Putzfrau?

Von: Sacha Beuth

Ich habe seit etwa zwei Jahren eine Putzfrau angestellt. Ist sie krank oder kann sie aus einem anderen Grund die Arbeit nicht ausführen, organisiert sie einen Ersatz. Doch wer ist verantwortlich, dass diese Aushilfe auch versichert ist?», fragt Christian M.

Ist Ihre Putzfrau nicht Angestellte eines Reinigungsunternehmens, dann fungieren Sie als Arbeitgeber und sind demzufolge auch verantwortlich. Wurde nichts anderes vereinbart, ist eine von Ihnen angestellte Reinigungskraft von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, eine Vertretung zu schicken, wenn sie ihre Arbeit nicht ausführen kann. Handkehrum brauchen Sie als Arbeitgeber auch nicht zu akzeptieren, dass eine Vertretung deren Arbeit übernimmt. Besteht eine Vereinbarung für derartige Situationen, muss der Arbeitgeber die Aushilfsreinigungskraft ebenfalls korrekt anmelden und versichern. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Generell sind Hausangestellte – darunter fällt auch Ihre Putzfrau – jeweils einzeln durch den Arbeitgeber bei der AHV anzumelden. Bei weniger als acht Stunden Tätigkeit pro Woche ist für die Hausangestellte(n) nur die Berufsunfallversicherung, ab acht Stunden auch die Nichtberufsunfallversicherung abzuschliessen. Oft reicht hier eine Police für alle Hausangestellten.

Ist Ihre Reinigungskraft krank, hat sie trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung – wenn nicht anders vereinbart gemäss Normalarbeitsvertrag (NAV), mindestens aber nach Obligationenrecht (OR). Ebenfalls hat sie Anspruch auf bezahlte Ferien (mindestens 4 Wochen pro Jahr). Und noch ein letzter, wichtiger Hinweis: Unregelmässige Arbeit und Arbeit auf Abruf entbinden den Arbeitgeber nicht von seinen Pflichten­.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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