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Ratgeber

Marco Cortesi (61), Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, hat ein paar wichtige Infos und Tipps. Bild: zvg

Wie verhält man sich bei einer Polizeikontrolle?

Von: Sacha Beuth

In letzter Zeit berichteten Medien darüber, wie bei einigen Personenkontrollen durch die Stadtpolizei Zürich die Situation eskalierte. Wie verhält man sich am besten, damit dies nicht geschieht?

In den allermeisten Fällen verläuft eine Personenkontrolle durch Mitarbeiter der Stadtpolizei Zürich für alle Beteiligten problemlos und zügig. An dieser Stelle sei erwähnt, dass Polizisten das Recht haben, eine Kontrolle durchzuführen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: die Suche nach ausgeschriebenen Personen, eine aktuelle Bedrohungslage, eine konkrete Gefährdungssituation, verdächtiges Verhalten oder ein besonders auffälliges Erscheinungsbild. Dies gilt für jedermann – unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, Hautfarbe oder Religion.

In der Praxis läuft eine Personenkontrolle meist folgendermassen ab: Der Polizist wird die zu kontrollierende Person höflich ansprechen, sich vorstellen und einen Ausweis verlangen. Gegebenenfalls wird man zudem aufgefordert, mitgeführte Utensilien zu öffnen oder vorzuzeigen und ggf. – bei weiteren Verdachtsmomenten – den Polizisten auf den Posten zu begleiten. Falls die kontrollierte Person nicht kooperiert, hat der Polizist auch das Recht, diese festzuhalten bzw. festzunehmen. Die kontrollierte Person wiederum hat das Recht, den Grund für die Kontrolle zu erfahren und kann bei nicht uniformierten Mitarbeitern verlangen, dass sich diese ausweisen. Wichtig: Bei der Kontrolle sollten die Hände der kontrollierten Person für den Polizisten immer sichtbar sein. Stellt sich die Unbescholtenheit der kontrollierten Person heraus, kooperiert diese, und bleiben alle höflich, kommt es auch nicht zu einer Eskalation.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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