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Ratgeber

Die Antwort kennt Marco Bisa (42), Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. Bild: SB

Wie viel Lärm ist an Silvester erlaubt?

Von: Sacha Beuth

«Ich gebe eine Silvesterparty mit vielen Gästen. Nun wollte ich fragen, ob zum Jahreswechsel bezüglich Lärm und Nachtruhezeiten andere Regeln als sonst gelten und was es grundsätzlich zu beachten gilt?», fragt Sarah J.

Nein, generell gelten keine anderen Regeln. In der Stadt Zürich dauert die Nachtruhe in der Winterzeit von  22  bis 7 Uhr, und zwar für jeden Tag der Woche. Nur während der Sommerzeit beginnt die Nachtruhe freitags und samstags erst um 23 Uhr. Der Jahreswechsel sorgt offenbar in dieser Beziehung nicht für besondere Probleme. Die Erfahrungen der Stadtpolizei aus den letzten Jahren zeigen, dass in der Silvesternacht keine oder nur wenige Lärmbeschwerden bei uns eingehen. Auf gesetzlicher Ebene sind zwar keine Dezibel-Grenzwerte für Musik- bzw. Fernsehgeräte festgelegt, trotzdem ist jeder angehalten, Lärmemissionen so gering wie möglich zu halten. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass der Fernseher bzw. die Musikanlage leiser gestellt wird, falls Sie mit Ihren Freunden auf den Balkon gehen, um dort auf das neue Jahr anzustossen.

Eine der ganz wenigen Ausnahmen in Sachen Lärm an Silvester gilt für das Abbrennen von Feuerwerk. Es ist gemäss Artikel 22 der Allgemeinen Polizeiverordnung in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar erlaubt, sofern es so abgebrannt wird, dass keine Personen, Tiere oder Sachen gefährdet werden.

Wenn sich jemand wegen Silvesterlärms gestört fühlt, empfehlen wir, zuerst das Gespräch mit den Verursachern zu suchen. Tritt keine Verbesserung der Situation ein oder kommt es gar zu gröberen Streitereien, kann man selbstverständlich die Polizei über die Nummer 117 beiziehen.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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