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Reportage

Heute ist das Kindeswohl eine pädagogische und rechtliche Maxime. Doch es gab Zeiten, in denen Kinder in Institutionen unter dem Deckmantel der Pädagogik missbraucht und emotional vernachlässigt wurden. Symbolbild: Baugeschichtliches Archiv, Heinrich Wolf-Bender (Waisenhaus Sonnenberg in Hottingen, 1911)

Das Grauen in den Akten

20. März 2018

25 000 Franken Solidaritätsbeitrag steht den Verdingkindern und Opfern der einstigen Fürsorge zu. Bis zum 31. März nimmt der Bund noch Gesuche an. Vor allem in den letzten Wochen der Frist melden sich viele Betroffene beim Staatsarchiv Zürich und der hiesigen Opferberatung. Unter ihnen: Beatrice Völlmin-Walliser, die ihrer geliebten Pflegemutter entrissen wurde, und Caroline Wehrli, die als Einjährige zum Heimkind wurde.

Fünf Seiten – das ist das Formular, in dem das Grauen der eigenen Biografie angekreuzt und dokumentiert wird: ohne Gerichtsbeschluss weggesperrt, zwangsadoptiert, heimplatziert, zum Abtreiben gezwungen, sterilisiert, als Verding- oder Pflegekind herumgereicht, in eine Psychiatrie gesteckt. Noch bis Ende März können Fürsorgeopfer ein Gesuch für den Solidaritätsbeitrag beim Bund stellen – ihr Rechtsanspruch für eine schlimme Kindheit und Jugend, die ihnen systematisch vom Sozialsystem ver­ursacht wurde. Ein dunkles Kapitel Sozial­geschichte, dem sich die Schweiz per Gesetz annimmt: Am 30. September 2016 beschloss das Parlament das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Dazu zählt nebst der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Solidaritätsbeitrag – gedacht als Entschädigung für das Unrecht, eine Wiedergutmachung.

Bis Mitte März gingen 6520 Gesuche beim Bundesamt für Justiz ein, etwa 14 Prozent aus dem Kanton Zürich, 804 Gesuche. Das Staatsarchiv Zürich und die Opferberatung Zürich sind die Anlaufstellen im Kanton. Bis zum 16. März hat das Staatsarchiv 669 Recherchen für Betroffene gemacht. «Die Recherchearbeit selbst zu machen, wäre für viele Betroffene eine Zumutung», sagt Staatsarchivar Beat Gnädinger. Das Staatsarchiv hat die Übersicht über die Akten, kennt die historischen Verwaltungsstrukturen, die Heime, Gemeinden, Behörden. Im Schnitt dauert die Recherche für ein Dossier einen bis zwei Tage. Dazu kommt die Unterstützung beim Ausfüllen des Gesuchsformulars. 

«In den letzten drei Monaten hat die Anzahl Betroffener, die sich bei uns gemeldet haben, markant zugenommen», sagt Guido Ginella von der Opferberatung Zürich. «Bisher wurden 348 Gesuche zusammen mit den Klienten eingereicht.» Zum Teil arbeiten Opferberatung und Staatsarchiv zusammen an den einzelnen Dossiers. Auch hier, im Staatsarchiv, haben die Fälle in den letzten Wochen der Frist angezogen. «Viele haben sich lange damit schwergetan, weil bei der Biografiearbeit so viel hochkommt», sagt Historikerin Verena Rothenbühler vom Staatsarchiv. «Es gibt viele, die ihrem Ehepartner erst jetzt von ihrer Vergangenheit erzählen, wenn sie das nicht sogar mit ins Grab nehmen.» Gnädinger ergänzt: «Nicht selten führten Behördenentscheide auch zu transgenerationalen Traumatisierungen, also Traumatisierungen, die an die Kinder und Kindeskinder weitergegeben werden.»

Verdingung per Handschlag

«Teilweise sind die Leute schockiert, wie sie in den Akten moralisch beurteilt und verurteilt werden», sagt Rothenbühler. Da steht dann etwa, dass sie gelogen und gestohlen oder einen «liederlichen Lebenswandel» gehabt hätten. «In den Akten haben sie einen Objektstatus. Als Subjekt taucht da fast niemand auf.» Auch ­Auslassungen in den Akten können Entsetzen hervorrufen. «Die Leute haben grosse Erwartungen, wenn wir uns auf die Suche nach ihrer Geschichte machen. Es gibt viele Tränen und Wut wegen der Vergangenheit, aber auch Dankbarkeit und Stolz, was das heutige Leben anbelangt», sagt Rothenbühler. Die Historikerin beschäftigt sich sonst vor allem mit Regional- und Ortsgeschichte. Jetzt sucht sie mit Nachdruck Dokumente Einzelner und hat es mit etlichen schwierigen Biografien zutun. «Wir wussten ja, dass es vielen Kindern im damaligen Fürsorgeapparat nicht gut ging, aber mit der Arbeit, die wir zurzeit machen, bekommen sie alle ein Gesicht», sagt Staatsarchivar Gnädinger.

Meistens sind es Akten oder Protokolle kommunaler Vormundschaftsbehörden, die dem Gesuch beigelegt werden. «Manche Fälle sind schwierig. Verdingungen wurden zum Teil per Handschlag zwischen Pfarrer und Bauer geregelt. Da sind Akten Fehlanzeige. Dann taucht der Name aber vielleicht in einer Schülerliste auf», erklärt Gnädinger die Suche.

Betroffen zu sein, reicht für das Gesuch nicht. Für den Solidaritätsbeitrag muss man Opfer sein. Opfer von körperlicher oder psychischer Gewalt, sexuellem Missbrauch, Medikamentenversuchen, Kindswegnahme – «ein Katalog des Grauens», so Gnädinger. «Das Leiden steht aber selten explizit in den Akten.» Aber die Heimaufenthalte. «Unterdessen haben Bund und Kantone ein dichtes Informationsnetz, sodass wir wissen, ob in einem Heim die Leitung eine rigide Praxis hatte oder die Aufsichtspersonen gewalttätig waren.» Betroffene müssen nicht beweisen, dass sie ein Opfer sind, sondern es glaubhaft machen. Akten und Schilderungen sollen ein konsistentes Bild ergeben. Versuche, an die 25 000 Franken zu kommen, gab es bisher so gut wie keine. Das Bundesamt für Justiz hat fünf Gesuche abgelehnt, «beziehungsweise man ging nicht darauf ein», so der Sprecher.

Anrecht auf Verzicht

Der Bund ging von 12 000 bis 15 000 Anspruchsberechtigten aus und richtete einen Fonds über 300 Millionen Franken ein. Dass sich jetzt knapp die Hälfte gemeldet hat, wirft Fragen auf. «Aber es wäre falsch, anzunehmen, dass es weniger Opfer gibt als gedacht», sagt Staatsarchivar Gnädinger. Er sitzt in der Unabhängigen Expertenkommission (UEK), die vom Bund die wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas aufgetragen bekommen hat. Die UEK hat die Gründe untersucht, die Betroffene davon abhalten, ein Gesuch zu stellen: Es sind etwa Misstrauen gegenüber den Behörden, schlechter Gesundheitszustand oder Angst vor Reaktionen aus dem Umfeld.

Ein Schönheitsfehler im Gesetz: Jedes Opfer bekommt maximal 25 000 Franken. Das gilt auch, wenn sich weniger Betroffene melden als gedacht, womit der 300-Millionen-Fonds nicht ausgeschöpft werden wird.

Bis zum 31. März können Betroffene noch ihre Rechtsansprüche geltend machen. Personalien und Unterschrift genügen, die Unter­lagen dürfen nachgereicht werden. Die Frist wurde jedoch in letzter Zeit infrage gestellt: ­Erreicht man nicht mehr Betroffene mit einer Fristverlängerung? Gnädinger und Rothenbühler sind sich einig: «Es gibt Leute, die den Entscheid als Zumutung empfinden; eine Verlängerung der Frist würde solchen Menschen auch nicht viel nützen», so Gnädinger. «Und: Jeder hat auch ein Anrecht, auf den Solidaritäts­beitrag zu verzichten.»

Beatrice Völlmin-Walliser, Jahrgang 1946

«Heutige Kinder sollen vor ähnlich fatalen Entscheiden geschützt sein»

«Im Spätsommer 2017 – nach vielen Ermutigungen meines Mannes – habe ich den Entscheid gefällt, ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag zu stellen. Voraus ging meine Ahnung, dass ein solcher Schritt mir selbst Hilfe und Kraft geben könnte, das Erlebte weiter zu verarbeiten. Ich verband damit auch die Hoffnung, andere zu einem gleichen Schritt zu ermutigen. Gleichzeitig ist es mir auch ganz wichtig, dass heutige Generationen, Behörden und Politiker von den ungeheuerlichen Entscheiden und Haltungen unserer Vorfahren Kenntnis bekommen. Heutige Kinder sollen vor ähnlich fatalen Entscheiden geschützt sein! 

Meine Mutter erkrankte, als ich zweieinhalb Jahre alt war. Zusammen mit meiner einjährigen Schwester wurde ich bei einer Witwe aufgenommen. Meine Erinnerungen an diese sieben Jahre sind ausnahmslos schön und erfüllend. Aus unerklärlichen Gründen wurden wir von einem Tag auf den andern aus dieser Geborgenheit und kindlichen Lebensfreude herausgerissen! Es war schrecklich und tief verletzend für uns Kinder und für unsere Pflegemutter, die wir über alles liebten, genauso wie auch sie uns herzlich gern hatte. Die zweite und dritte Umplatzierung erfolgten in kurzen Abständen. Die Erinnerungen daran sind grausam und schrecklich. Die vierte Umplatzierung ins Heim bedeutete Trennung von meiner Schwester. Sie brachte für mich aber viel Ruhe. Dank der Zuwendung der Heimeltern und einer Lehrerin und ihrem Mann fand ich langsam in die Sprache und zu meinen Gefühlen zurück. Die damals erhaltene Unterstützung liess mich auf gute Weise den Weg durch die Pubertät und Ausbildung finden. Dafür fühle ich noch heute ganz grosse und herzliche Dankbarkeit.

Die Tatsache, dass ich heute Stellung nehmen kann, bedeutet für mich persönliche Entlastung und Ich-Stärkung. In der Beschäftigung mit den schmerzlichen Erfahrungen meines Kindseins konnte ich meinen Tränen nochmals Raum geben. Das war eine stärkende Erleichterung für mich. Gleichzeitig erlebte ich zusammen mit meinen drei Geschwistern intensive, gute Gespräche. Das war für meine Geschwister eine wichtige Ermutigung. Ohne mein Dazutun hätten sie sich nicht geäussert! Für mich war es aber auch ganz wichtig, diese unhaltbaren und grausamen Erfahrungen einer heutigen Generation sowie heutigen Politikern und Behörden zur Kenntnis zu geben. Ich möchte mithelfen, dass Kinder vor solchen und ähnlichen Erfahrungen bewahrt bleiben.» 

Caroline Wehrli, Jahrgang 1970

«Sie haben uns im Heim konstant getrennt»

«Ich habe vor vier Monaten ein Gesuch für den Solidaritätsbeitrag gestellt. Ein Kollege, der auch betroffen ist, hat mir davon erzählt. Mit Geld kann man zwar nicht wiedergutmachen, was passiert ist, aber ich bin sehr dankbar, dass man jetzt an uns denkt. Das ist sehr grosszügig, nicht selbstverständlich. Es ist gut, dass es heute Menschen gibt, die mich nach meiner Geschichte fragen. Im Kinderheim hat niemand zugehört. Meine Zwillingsschwester und ich kamen als Einjährige ins Heim nach Mettmenstetten. Unsere Mutter war alleinerziehend, und die Lebensumstände zwangen sie, uns wegzugeben. Sie musste arbeiten, das ging nicht mit uns. Erst gab sie uns zu einem Paar, das sich Zwillinge wünschte. Die hatten aber psychische Probleme, sodass wir zum Götti kamen. Dann wurde seine Frau schwanger. Für uns hiess das: Kinderheim. Am Wochenende hat uns unsere Mutter nach Hause geholt – jede Woche Trennung und Abschied. Damit kämpfe ich noch heute.

Im Heim hatten sie fragwürdige Erziehungsmethoden. Wir bekamen Schläge mit dem Teppichklopfer. Wenn wir zu spät zum Essen kamen, fiel es für uns aus. Wir wurden eingesperrt, mussten manche Nächte im kalten, dunklen Treppenhaus sitzen. Bestrafung, Bestrafung, Bestrafung – das war meine Kindheit. Wir waren dem ausgeliefert. Das Schlimmste war, dass man sich nie erklären durfte. ‹Ich will gar nichts hören!› Den Satz habe ich heute noch im Ohr. Meine Schwester und ich wurden konstant getrennt. Das sei besser für uns. Dabei hatten wir doch nur uns. Das alles hinterliess tiefe Wunden. Ich hatte Essstörungen und war jahrelang in Therapie. Als wir 9 waren, holte uns unsere Mutter aus dem Heim. Aber zu einem normalen Familienleben konnten wir nach all den Jahren nicht übergehen. Wir hatten immer ein schwieriges Verhältnis. Ich konnte sie nie umarmen.

Mein Vater lebte in Brasilien. Vor 5 Jahren habe ich ihn kennen gelernt, das war das Highlight meines Lebens. Als ich 27 war, nahm ich Kontakt mit ihm auf. Aber da war er für ein Treffen nicht bereit. Vor 6 Jahren kam dann eine lange E-Mail, für die ich ewig dankbar bin. Dann hat es mit dem Treffen geklappt. Leider habe ich beide nicht mehr. Mein Vater starb vor 1½, meine Mutter vor 7 Jahren. Manchmal denke ich, dass ich jetzt für ein Familienleben mit ihr bereit wäre. Im Grossen und Ganzen habe ich heute ein gutes Leben. Die Gesuchstellung ging mir sehr nahe. Es war alles auf einmal so präsent wie noch nie. Damit hatte ich nicht gerechnet. Ich habe mich mein Leben lang mit dem, was passiert ist, befasst und viel darüber geredet, mich dazu gezwungen, hinzuschauen, irgendwie hatte ich die Kraft dazu. Dass mich das Gesuch so aufgewühlt hat, war unerwartet, hilft mir aber vielleicht noch mal.» 

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Leserkommentare

Maissen Marcel - Bin selber ein Verdingbub

Vor 6 Jahren 1 Woche  · 
Noch nicht bewertet.

Johannes Boesiger - Es ist eine Schande, dass diese Kapitel der Vergangenheitsbewältigung so schleppend und halbherzig aufgearbeitet werden. Traurig auch, dass Institutionen und Private, die massgeblich Schuld trugen und tragen, ungeschoren bleiben.

Vor 6 Jahren 5 Tagen  · 
Noch nicht bewertet.