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Reportage

Hundeführerin mit Schweisshund an der 1000-Meter-Fährtenprüfung, die das Gespann bestanden hatte. Bild: Jagd Zürich

Nachsuche ist Pflicht

Von: Isabella Seemann

01. November 2016

Jedes Jahr werden in der Schweiz Hunderte Wildtiere tot mit Schussverletzungen aufgefunden. Mehr Gewicht bei der Nachsuche, fordert der Schweizer Tierschutz, die Jäger sind überzeugt, dass es keine zusätzlichen Massnahmen braucht.

«Schuss raus, Stück weg» – wenn Jäger das Wild nicht optimal treffen und das Tier nach dem Schuss nicht finden, sind sie verpflichtet, eine Nachsuche mit einem entsprechend ausgebildeten Hund einzuleiten. Damit will man verhindern, dass angeschossene Tiere qualvoll verenden. Gemäss dem Schweizer Tierschutz (STS) werden jedoch jährlich Hunderte, möglicherweise sogar Tausende Tiere auf der Jagd nur angeschossen und fliehen verletzt.

2014 wurden 334 verendete Wildtiere mit Schussverletzungen aufgefunden, darunter 30 Hirsche, 191 Rehe und 15 Gämsen, 20 Wildschweine und 76 Füchse und zwei Feldhasen, schreibt der STS in seinem Report. Diese Totfunde seien aber nur die Spitze des Eisbergs. Denn längst nicht alle toten Wildtiere würden jemals gefunden. Die Erfolgsquote der Nachsuche auf verletztes Wild liege zwischen 35 und 65 Prozent. «Das heisst, rund die Hälfte der auf der Jagd angeschossenen Tiere können trotz Nachsuche nicht von ihrem Leid erlöst werden», ist Sara Wehrli von der Fachstelle Wildtiere des STS überzeugt.

Diesen impliziten Vorwurf der Tierquälerei weisen Jäger vehement von sich. Samuel Ramseyer, Jagdaufseher, Obmann Jagdrevier Weiach-Sanzenberg und Vorstand vom Verein Jagd Zürich, weist darauf hin, dass bereits während der Ausbildung wie auch im Rahmen der Prüfungen, welche jeder Jäger zu absolvieren hat, der korrekten Ausübung der Jagd grosse Bedeutung zugemessen wird. «Korrekte Ausübung der Jagd heisst, dass er dem bejagten Wild keine unnötigen Schmerzen zufügt.»

Erster Schuss muss sitzen

Seines Zieles sicher sein, sei eine Grundregel, die von verantwortungsbewussten Jägern immer beachtet werde. «Das Schlimmste, was mir als Jäger nämlich passieren kann, ist, dass das beschossene Tier nicht zu Tode kommt!» Jedes Jagdrevier im Kanton Zürich muss denn auch den Nachweis erbringen, dass es über ein Gespann mit Hund und Hundeführer verfügt, das für die Nachsuche aufgeboten werden kann.

Für Sara Wehrli geht es jedoch vor allem um die Frage, wie erfolgreich die Nachsuche sei. «Wenn der erste Schuss sitzt, dann ist das aus Sicht des ­Tierschutzes in Ordnung.» Die Zahlen der Totfunde sprächen ­jedoch, ebenso wie die intransparente Haltung einiger kantonaler Jagdverwaltungen und ungenügende Jagdstatistik, eine andere Sprache. «Es drängt sich der Verdacht auf, dass auf der Jagd ­angeschossene Tiere und deren Leiden ein Tabuthema sind.» Der Schweizer Tierschutz fordert deshalb eine explizite, im eidgenössischen Jagdgesetz geregelte Pflicht zur Nachsuche auf angeschossenes oder angeschossen geglaubtes Jagdwild, eine Meldepflicht für erfolgte Nach- und Kontroll­suchen sowie öffentliche Trans­parenz bezüglich deren Erfolgsquoten.

Samuel Ramseyer hält diese Forderung für unnötig. Eine Nachsuche sei bereits heute Pflicht, begründet auch durch das Tierschutzgesetz, und sie werde in der Jagdstatistik erfasst. «Zudem werden im Kanton Zürich laufend Schweisshunde ausgebildet und geprüft, mit dem Ziel unnötiges Tierleid zu verhindern.»

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