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Warum?

Ob E-Motorräder ein Kontrollschild benötigen oder nicht, hängt von der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs ab. Bild: Andreas Schenkel

Warum benötigen gewisse E-Motorräder kein Kontrollschild?

Von: Sacha Beuth

27. Oktober 2020

Diese Frage stellt Leser Andreas Schenkel. Die Antwort gibt Justine Weber von der Kommunikation des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich:

«Die Schweizer Gesetze unterscheiden bei solchen Elektro-Fahrzeugen zwischen zwei Arten: Wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h haben, gelten die gleichen Vorschriften wie für Velos und langsame E-Bikes: Sie brauchen keine Zulassung des Strassenverkehrsamts und auch kein Kontrollschild; beim Fahren muss man keinen Helm tragen und darf dort fahren, wo Velos fahren dürfen. Wenn die Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben, gelten die gleichen Vorschriften für Mofas und schnelle E-Bikes: Sie brauchen eine Zulassung des Strassenverkehrsamts mit einem gelben Kontrollschild und zum Fahren braucht man einen Führerausweis der Kategorie A1 und man muss einen Helm tragen. Fahren darf man dort, wo Mofas fahren dürfen.»

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