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Warum?

Strassennamen müssen in Zürich einen lokalen oder historischen Bezug zum Quartier haben oder sich auf verstorbene Persönlichkeiten beziehen. Bild: ZVG

Warum braucht es eine Strassenbenennungskommission, und was tut diese?

Von: Sacha Beuth

29. Januar 2019

Die Frage stellt «Tagblatt»-Leserin Sylvia Gantenbein aus Zürich. Antwort gibt Charlotte Koch Keller von der Strassenbenennungskommission:

«Über die Benennung einer Örtlichkeit entscheidet der Stadtrat. Zu seiner Beratung hat er jedoch 1906 die Strassenbenennungskommission eingesetzt. Sie hält sich an folgende Grundsätze: Vorschläge können von der Bevölkerung, von Bauunternehmungen, Architekten usw. eingereicht werden, oder die Mitglieder wählen selbst eine Benennung aus. Bei der Namenswahl wird darauf geachtet, dass die Vorschläge begründet sind, einen direkten historischen, lokalen oder zukunftsgerichteten Bezug zum Quartier haben und keine Wiederholung von oder Verwechslungen mit bereits bestehenden Strassennamen beinhalten. Personennamen müssen sich auf verstorbene Frauen und Männer beziehen. Eine Verpflichtung der Kommission, eingereichte Namensvorschläge zu berücksichtigen, besteht nicht.»

Haben Sie auch eine Warum-Frage? Dann senden Sie uns eine E-Mail an: redaktion@tagblattzuerich.ch

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