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Warum?

Im Einsatz: Nur mit Blaulicht und Horn haben Polizei- und Rettungsfahrzeuge uneingeschränkt Vortritt. Bild: PD

Warum schaltet die Polizei nachts trotz leerer Strassen das Martinshorn ein?

Von: Sacha Beuth

15. Juli 2016

Die Antwort liefert Marion Engeler, Mediensprecherin der Stadtpolizei Zürich:

«Generell muss laut Gesetz bei allen Blaulichteinsätzen – also auch von Ambulanz und Feuerwehr – neben dem Blaulicht ebenfalls das Martinshorn eingeschaltet werden. Es gibt aber zwei Ausnahmen: Bei einem zu Sicherungszwecken abgestellten, sprich ruhenden Fahrzeug und während der Fahrt in der Nacht darf das Horn ausgeschaltet sein. Trotzdem wird es von den Blaulichtorganisationen Zürichs bei dringenden Dienstfahrten meist auch nachts aktiviert. Denn nur mit Blaulicht u n d Horn sind diese gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern in jedem Fall vortrittsberechtigt. Zudem wird so die Gefahr, mit einem anderen Fahrzeug zu kollidieren, vermindert, wenn man auch akustisch auf sich aufmerksam macht. Das gilt ebenso oder sogar insbesondere bei Dunkelheit.»

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