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Warum?

Warum wurden an der Kreuzung Rousseaustrasse/Imfeldstrasse in Wipkingen zwei Fussgängerstreifen entfernt? Die Schülerinnen und Schüler haben jetzt keinen offiziellen Vortritt mehr.

Von: GH

12. August 2019

Die Frage stellt «Tagblatt»-Leserin Nicole Zimmerli aus Wipkingen. Antwort gibt Heiko Ciceri, Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich. «

"Wir haben die Imfeld- und die Rous­seaustrasse in eine bestehende Tempo-30-Zone integriert. Gemäss der eidgenössischen Verordnung zu Tempo  30 und Begegnungszonen sind Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen grundsätzlich unzulässig, ausser dort, wo ein spezielles Schutzbedürfnis für die Querenden vorhanden ist. Wir haben in Absprache mit der Schulinstruktion der Stadtpolizei nur diejenigen Fussgängerstreifen beibehalten, welche auf den Schulwegen zum Schulhaus Letten liegen. Die anderen Fussgängerstreifen haben wir gemäss der Verordnung entfernt. Wir sind der Meinung, dass bei Tempo 30 – teilweise im Einbahnregime (Rousseaustrasse) – ein sicheres Queren auch ohne Fussgängerstreifen möglich ist.

Zudem können die Strassen nun an jedem beliebigen Punkt überquert werden. Auch ist die Imfeldstrasse eine schwach befahrene Quartierstrasse, sodass das Queren für Fussgänger auch ohne Vortritt oder Wartezeiten möglich ist. Grundsätzlich sind Fussgängerstreifen ein Infrastrukturelement, das den Zufussgehenden den Vortritt ermöglicht. Erst in zweiter Linie sind Fussgängerstreifen Sicherheitselemente. Wir sind der Ansicht, dass die Sicherheit an beiden Örtlichkeiten gewährleistet ist. Insbesondere deshalb, weil nun nicht mehr Tempo 50 gilt, sondern neu Tempo 30."

Haben Sie eine Warum-Frage? redaktion@tagblattzuerich.ch

 

 

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