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Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. (Bild: SAG)

Beschäftigen Katzen bald auch die Justiz?

Von: Von Christian Saggese

14. November 2023

Nebst Tierschützern verlangt nun auch der Zürcher Kantonsrat vom Regierungsrat, eine Chip- und Kastrationspflicht für Katzen zu prüfen.

Sie sind süss – und das wird ihnen je länger je mehr zum Verhängnis. Tierschützer warnen schon seit Jahren davor, dass es in der Schweiz viel zu viele Katzen gibt. Die Mauzer werden oftmals als Knuddeltiere adoptiert und danach beim geringsten Nichtinteresse der Besitzer wieder ausgesetzt – in vielen Fällen unkastriert. Mit dem Resultat, dass sich die Streuner draussen unkontrolliert vermehren. Aber auch Freigänger mit einem Zuhause pflanzen sich ausser Haus unkontrolliert fort, sofern dies nicht körperlich unterbunden wurde. Tierschutzorganisationen wie Net­ap sind daher laufend unterwegs, um herrenlose Büsis zu kastrieren. Doch es reicht nicht: Tierheime klagen seit längeren, dass es bei ihnen an Platz für neue Katzen mangle.

Als Konsequenz versuchen Tierschützer seit Jahren, auf nationaler Ebene eine Chip- und Kastrationspflicht für Katzen einzuführen. Doch seitens Behörden hiess es bisher immer: Der bürokratische Aufwand sei dafür zu gross, und man setze auf Eigenverantwortung. Nun aber könnte der Kanton Zürich eine Vorreiterrolle übernehmen. Bereits vor zwei Jahren haben unter anderem die beiden Stadtzürcher Kantonsrätinnen Nathalie Aeschbacher (GLP) und Isabel Bartal (SP) in einem Postulat vom Regierungsrat verlangt, eine Chippflicht und allfällige Kastrationspflicht für Freigängerkatzen zu prüfen. Kürzlich wurde nun dieses Anliegen mit 111 zu 56 Stimmen überwiesen.

Regierungsrat kritisch

Der Zürcher Regierungsrat hat sich allerdings bereits in der Vergangenheit ablehnend gegenüber diesem Postulat geäussert. Dies wurde anlässlich der Debatte im Kantonsrat von Regierungsrätin Natalie Rickli nochmals bekräftigt. Bereits heute seien Halter gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung angewiesen, zumutbare Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich ihre Katze übermässig vermehrt. Eine gesetzliche Pflicht würde erfordern, ein Register der schätzungsweise 300 000 bis 350 000 Katzen zu führen, die im Kanton Zürich leben. Hierfür brauche es zusätzliche Stellen beim Veterinäramt, was hohe Kosten mit sich brächte. Und jeder Nachricht aus der Nachbarschaft, die dem Veterinäramt eine möglicherweise unkastrierte Katze meldet, müsste nachgegangen werden.


Der Regierungsrat hat jetzt zwei Jahre Zeit, einen Bericht zum Postulat vorzulegen.


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echo@tagblattzuerich.ch

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