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Normalerweise immer voll besetzt, musste die Südkurve im Letzigrund beim Spiel des FCZ gegen Lausanne leer bleiben – sehr zum Missfallen des Zürcher Klubs und seiner Fans. Symbolbild: Youtube

FC Zürich wehrt sich gegen Sektorensperre

Von: Sacha Beuth

07. Februar 2024

Wegen Ausschreitungen im vorangegangenen Heimspiel hatte das Sicherheitsdepartement die Südkurve im Letzigrund für die Partie FCZ – Lausanne gesperrt. Der FCZ geht nun juristisch dagegen vor und fordert einen Grundsatzentscheid.

Bereits am 31. Januar trennten sich der FCZ und der FC Lausanne-Sport im Letzigrund 2:2 unentschieden. Doch bei den Zürchern ist man immer noch verärgert darüber, dass das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich mit Verfügung vom 25. Januar 2024 angeordnet hatte, dass der Sektor mit den Stehplätzen der Südkurve (Sektor D) in diesem Spiel geschlossen bleiben musste. Laut einer Medienmitteilung vom 2. Februar hat der FC Zürich diese Verfügung angefochten, da die Massnahme aus seiner Sicht rechtswidrig ist. Wenn der Sektor D behördlich gesperrt wird, könne der Klub als Mieter des Stadions Letzigrund den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unbescholtenen Saisonkarteninhabern nicht nachkommen. Dadurch würden verfassungsmässige Rechte des FCZ wie die Wirtschaftsfreiheit oder die Eigentumsgarantie verletzt. Aus Sicht des FC Zürich handle es sich bei der Kollektivstrafe um eine willkürliche Massnahme und einen krassen Verstoss gegen den Gerechtigkeitsgedanken.

Dass es überhaupt zu dieser Massnahme kam, ist den Vorfällen im Rahmen der Partie FCZ – FC Basel vom 21. Januar 2024 geschuldet. Damals hatten rund 100 Ultras des Zürcher Klubs bei gewalttätigen Ausschreitungen Polizisten mit Feuerwerk, Steinen und Flaschen attackiert.

Der FCZ verurteilt nach eigenen Aussagen die Gewalt, hält den Weg des Sicherheitsdepartements aber für falsch. Behördliche Massnahmen, welche Private in ihren verfassungsmässigen Rechten einschränken, müssten eine gesetzliche Grundlage haben, erforderlich, zumutbar und verhältnismässig, sprich geeignet, sein. Gerade an Letzterem zweifelt der FCZ. Durch die Sperrung werde nicht verhindert, dass sich gewalttätige Personen ausserhalb des Stadions zusammenfinden und Ausschreitungen begehen können. Die erfolgte Sperrung könnte aus Sicht des FC Zürich sogar das Gegenteil bewirken, indem sich Personen durch die Strafe provoziert fühlen oder sich bisher wohlverhaltende Fans durch die Strafe mit gewaltbereiten Personen solidarisieren könnten.

Mit der Anfechtung möchte der Klub primär gerichtlich beurteilen lassen, inwieweit ein Fussballklub für Ereignisse, die ausserhalb seines Einflussbereiches liegen, verantwortlich gemacht werden darf. Der Rekurs wird zunächst im Zürcher Stadtrat behandelt. Weist dieser ihn ab, geht es weiter vor den Statthalter und schliesslich vor Gericht. 

 

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

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