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Lärmschutz ja, aber wie? – Die Rosengartenstrasse bleibt auch künftig ein Zankapfel der Parteien. Bild: PD

Rosengarten: Gleiches Ziel, verschiedene Lösungen

Von: Sacha Beuth

31. Oktober 2023

Auch nach dem Nein der Kapo zur Temporeduktion sind sich die städtischen Parteien einig, dass bezüglich Lärmschutz an der Rosengartenstrasse Handlungsbedarf besteht. Nur über das Wie herrscht Uneinigkeit.

Als die Kantonspolizei Zürich letzte Woche bekannt gab, dass sie nach eineinhalbjähriger Prüfung der Unterlagen eine Temporeduktion an der Rosengartenstrasse von 50 auf 30 km/h nicht bewilligt, hat dies sowohl Ärger und Frustration wie Erleichterung ausgelöst. Frustriert war laut Beni Weder, Quartiervereinspräsident Wipkingen, die Anwohnerschaft, verärgert in erster Linie die Parteien des links-grünen Spektrums. «Seit Jahrzehnten leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter überhöhter Lärmbelastung und nun lehnt der Kanton die dringend benötigte Entlastung mit einer dürftigen Argumentation ab. Dabei hat der Kanton nach dem klaren Nein zum Rosengartentunnel gesagt, der Ball liege bei der Stadt», schreibt etwa Nicola Siegrist, Kantonsrat der SP in den betroffenen Kreisen 6 und 10, auf Anfrage. Ins gleiche Horn stösst Markus Knauss, Gemeinderat der Grünen: «Offenbar wurde politisch und nicht fachlich entschieden.»

Dagegen spricht Përparim Avdili, Gemeinderat und Präsident der FDP Stadt Zürich, von einem «folgerichtigen Entscheid». Die Begründungen der Kapo, die geplante Verkehrsanordnung der Stadt wegen mangelhafter Ausführungen, widersprüchlicher Angaben und fehlender Koordination mit anderen Lärmsanierungsmassnahmen abzulehnen, zeige, dass die Stadt hier dogmatisch und nicht sachdienlich gehandelt habe. Tatsächlich ist beispielsweise strittig, wie viele Fahrzeuge täglich die Verkehrsachse passieren. Die Angaben der Stadt liegen bei knapp 51 000 Fahrzeugen, wobei die Zahl in den Coronajahren gemessen wurde. Der Kanton geht von rund 60 000 Fahrzeugen aus, was linke Kreise für zu hoch halten. Ebenfalls umstritten ist der Umstand, ob der Kanton überhaupt die Kompetenz hat, die Temporeduktion abzulehnen. Laut einer Ausnahmeregelung dürfen die Stadt Zürich und Winterthur grundsätzlich die Signalisation nach ihrem Gutdünken anpassen – auch auf Kantonsstrassen wie der Rosengartenstrasse. Dabei darf es aber zu keinem Leistungsabbau im betroffenen Strassennetz kommen – auch nicht ausserhalb der Stadt.

Tempo 30 bleibt im Fokus

Einig ist man sich jedoch von LinksGrün bis Rechtsbürgerlich, dass in Sachen Lärmschutz an der Rosengartenstrasse Handlungsbedarf für die rund 3000 Betroffenen besteht. Erstere halten grundsätzlich den eingeschlagenen Weg der Stadt mit der Temporeduktion am sinnvollsten. «Wir unterstützen darum auch den Rekurs der Stadt gegen die Verfügung der Kapo», betonen Sven Sobernheim, Co-Fraktionspräsident der GLP, und Nicola Siegrist von der SP.

Die FDP fordert dagegen laut Avdili die Stadt auf, in Bern Druck für eine praktikable Lärmschutzverordnung zu machen und zugleich vermehrt auch «lärmarme Beläge einzusetzen». Er bedauert zudem, dass 2017 eine aus seiner Sicht praktikable Lösung mittels Schallschutzfenstern durch Einsprachen von Anwohnern abgelehnt wurde. Siegrist kontert: «Niemand ist gegen Schallschutzfenster. Der damalige Rekurs kritisierte, dass nur mit Fenstern gearbeitet wird, ohne gleichzeitig die günstige Massnahme an der Lärmquelle, nämlich Tempo 30, zu berücksichtigen. Es braucht möglichst alle Massnahmen». Grünen-Gemeinderat Knauss verweist wiederum darauf, dass die meisten Häuser entlang der Rosengartenstrasse ohnehin schon Lärmschutzfenster besässen. «Allerdings gelten Lärmschutzfenster nicht als Lärmschutzmassnahme gemäss Bundesrecht. Und lärmarme Beläge haben zu Beginn eine hohe lärmreduzierende Wirkung, diese geht aber relativ schnell verloren.» An einer Temporeduktion führe darum kein Weg vorbei, finden Knauss und Sobernheim unisono, wobei man weitere lärmdämmende Massnahmen natürlich begrüssen würde.

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