mobile Navigation

News

«Viele Paare bedauern es, dass es die Möglichkeit des Doppelnamens nicht mehr gibt», sagt Roland Peterhans (Bild im Text), Experte Zivilstandsamt Zürich. Unsplash / PD

Streitpunkt Namenswahl

Von: Ginger Hebel

07. November 2023

Den Nachnamen nach der Hochzeit behalten oder doch denjenigen des Partners annehmen? Mit dieser Entscheidung tun sich viele Paare schwer. Künftig könnten Doppelnamen wieder möglich sein.

Mehrheitlich nehmen Schweizer Frauen nach der Heirat den Namen des Mannes an, in der Stadt Zürich – anders als in ländlichen Gemeinden – entscheiden sich aber auch viele Frauen dafür, ihren eigenen Namen zu behalten. Roland Peterhans, Fachexperte im Zivilstandsamt der Stadt Zürich, hat diese Erfahrung bei seinen Trauungen häufig gemacht. Er kann den Entscheid sehr gut nachvollziehen. «Ein Name bedeutet Identität. Warum soll man sich davon trennen, nur weil man heiratet? In Ländern wie Spanien und Frankreich trägt man seinen Nachnamen von der Geburt bis zum Tod, da macht auch die Heirat keinen Unterschied.»

Mehr Wahlmöglichkeiten

Zwischen 1980 und 2012 haben in der Stadt Zürich zunehmend mehr Frauen einen Doppelnamen gewählt, vor zehn Jahren jedoch wurde diese Möglichkeit abgeschafft. Peterhans: «Dieser Entscheid geschah gegen den Willen vieler Paare. Viele bedauern es bis heute, dass es die Möglichkeit des Doppelnamens nicht mehr gibt. Das hat durchaus Konfliktpotenzial, weil sich Paare entscheiden müssen.» Hinzu komme die Tatsache, dass sich ausländische Paare im Stadthaus nach dem Namensrecht ihres Heimatlandes trauen lassen können, dazu gehöre meist auch die Option des Doppelnamens. «Gegenüber Schweizer Paaren haben sie diesbezüglich also einen Vorteil», erklärt Peterhans. Jetzt soll es jedoch zur grossen Namenswende kommen: Die Rechtskommission des Nationalrats will Doppelnamen wie «Schneider Keller» wieder einführen. «Dies befriedigt ein Bedürfnis von gewissen Paaren, dass man sowohl den eigenen Namen behalten kann, aber dennoch eine Verbundenheit mit dem Partner beziehungsweise der Familie im Namen ausdrücken kann», erklärt Kommissionsmitglied und Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti. Bei der heutigen Regelung können beide Partner ihren Namen zwar behalten, sie wählen jedoch einen als Familiennamen. «Das führt dann dazu, dass die Kinder nicht gleich heissen wie die Mutter oder der Vater. Mit der Möglichkeit eines Doppelnamens könnte man dieses Problem lösen. Es wird dabei niemandem etwas weggenommen, sondern es werden die Wahlmöglichkeiten erweitert», sagt Min Li Marti.

Eine Wiedereinführung der Doppelnamen würde auch Roland Peterhans befürworten. «Der Entscheid ist aber noch nicht in trockenen Tüchern. Auch fehlen konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung der verschiedenen Kombinations-­Möglichkeiten.» Die Reform könnte frühestens 2025 in Kraft treten. Gemäss Min Li Marti sei eine Änderung des Namensrechts immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. «Indem die Kommission auch die Möglichkeit eines Doppelnamens für Kinder aufgenommen hat, wurde die Komplexität noch etwas grösser. Es könnte also sein, dass das Parlament die Lösung als zu kompliziert ansieht oder noch abändert.» Allerdings habe die Vernehmlassung gezeigt, dass insbesondere die Zivilstandsämter diese Änderung wünschen. Peterhans: «Der Staat muss aufhören, Bürgerinnen und Bürgern vorzuschreiben, wie sie heissen sollen. Doppelnamen tun ja niemandem weh.»

Auch bereits Verheiratete könnten rückwirkend von der neuen Namensregelung Gebrauch machen, was allerdings einen Mehraufwand für die Zivilstandsämter bedeuten würde. «Es ist schwierig abzuschätzen, wie viele Verheiratete ihren Namen nachträglich wieder ändern lassen wollen», so Peterhans.

Sofort-Trauungen im Trend

In Zürich finden pro Jahr 2500 Trauungen statt, «die Zahlen sind über die Jahre konstant geblieben, allerdings steigt die Einwohnerzahl stetig», sagt Peterhans. Auch Sofort-Trauungen – Jawort direkt nach dem Ehevorbereitungsverfahren ohne Zeremonie und ohne Gäste – würden an Beliebtheit gewinnen; gegen 500 Paare wählen diese Option pro Jahr. Paare, die es auch ganz kurz, aber trotzdem im Trauzimmer wünschen, wählen eine 10-minütige Kurztrauung. Die 15-Minuten-Trauung wurde abgeschafft; die klassische Trauung dauert nun 30 Minuten. «So bleibt mehr Zeit für Fotos und Gratulationen und die Brautpaare und Hochzeitsgesellschaften müssen nicht gleich das Trauzimmer verlassen», sagt Peterhans. Für alle, die neben einem festlichen auch einen persönlichen Rahmen wünschen, bietet das Zivilstandsamt Trauungen in acht Aussenlokalen wie dem Dolder Grand, dem Zunfthaus zur Waag oder dem Zoo Zürich an.

Was ist Ihre Meinung zum Thema? echo@tagblattzuerich.ch

 

 

zurück zu News

Artikel bewerten

Gefällt mir ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare